[Verwaltungsvorschrift:] Aufbewahrung, Verwertung und Vernichtung sichergestellter oder beschlagnahmter oder eingezogener explosionsgefährlicher Stoffe
DE - Landesrecht Bayern
[Verwaltungsvorschrift:] Aufbewahrung, Verwertung und Vernichtung sichergestellter oder beschlagnahmter oder eingezogener explosionsgefährlicher Stoffe