Vorläufige Haushalts- und Wirtschaftsführung des Freistaates Bayern für das Haushaltsjahr 2022 
                
                
            INHALT
Vorläufige Haushalts- und Wirtschaftsführung des Freistaates Bayern für das Haushaltsjahr 2022
- Vorläufige Haushalts- und Wirtschaftsführung des Freistaates Bayern für das Haushaltsjahr 2022
 - 1. Weitergeltende Bestimmungen des Haushaltsgesetzes 2021
 - 2. Grundlage der vorläufigen Haushalts- und Wirtschaftsführung 2022
 - 2.1 Allgemeines
 - 2.2 Höhe der verfügbaren Ausgabemittel
 - 2.2.1
 - 2.2.2
 - 2.2.3
 - 2.2.4
 - 2.3 Zweckgebundene Zuweisungen oder Zuschüsse
 - 2.4 Haushaltsvermerke und verbindliche Erläuterungen
 - 2.5 Staatsbetriebe
 - 2.6 Kap. 13 19 (Sonderfonds Corona-Pandemie)
 - 3. Wegfallende Ausgabeansätze
 - 4. Neue Ausgabeansätze
 - 4.1 Erstmals im Jahr 2022 veranschlagte Ausgabeansätze
 - 4.2 Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten – Gruppe 701
 - 5. Berücksichtigung der Haushaltssperre
 - 6. Bewirtschaftungsmaßnahmen
 - 7. Verpflichtungsermächtigungen
 - 7.1 Weitergeltung nicht in Anspruch genommener Verpflichtungsermächtigungen 2021
 - 7.2 Höhe der verfügbaren Verpflichtungsermächtigungen bei Investitionen
 - 7.3 Erstmals im Jahr 2022 veranschlagte Verpflichtungsermächtigungen
 - 8. Personalbereich, Stellenplan
 - 8.1 Gemäß Art. 6 Abs. 1 HG 2021 gebundene Stellen – Personalsoll A
 - 8.2 Gemäß Art. 6 Abs. 1 HG 2021 ungebundene Stellen – Personalsoll B
 - 8.3 Stelleneinsparungen, ku- und kw-Vermerke
 - 8.4 Beachtung der haushaltsgesetzlichen Regelungen
 - 8.5 Besetzung freier und freiwerdender Stellen
 - 9. Buchung
 - 10. Inkrafttreten, Außerkrafttreten