LGBl Nr 53/2018
Salzburger Landwirtschaftliches Schulgesetz 2018 (LGBl Nr 53/2018)
- Salzburger Landwirtschaftliches Schulgesetz 2018 (LGBl Nr 53/2018)
- Langtitel
- Änderung
- Präambel/Promulgationsklausel
- 1. Hauptstück Allgemeine Bestimmungen
- 1. Abschnitt Abgrenzungen
- Geltungsbereich
- § 1
- Gliederung der land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen
- § 2
- 2. Abschnitt Begriffsbestimmungen
- Öffentliche und private Berufs- und Fachschulen, Schülerheime und Lehrbetriebe
- § 3
- Errichtung, Erhaltung, Auflassung und Stilllegung
- § 4
- Unterrichtsgegenstände und -formen
- § 5
- 2. Hauptstück Organisation der Berufs- und Fachschulen; Berufsschulpflicht
- 1. Abschnitt Gemeinsame Bestimmungen
- Allgemeine Zugänglichkeit
- § 6
- Unentgeltlichkeit des Schulbesuches
- § 7
- Schülerheimbeitrag
- § 8
- Lehrpläne
- § 9
- Schulautonome Lehrplanbestimmungen
- § 10
- Lehrpersonen, Schulleitung
- § 11
- Schulärztliche Betreuung
- § 12
- Klassenschülerzahlen
- § 13
- Schuljahr
- § 14
- Schulfreie Tage im Unterrichtsjahr
- § 15
- Schultage
- § 16
- Unterrichtsstunden und Pausen
- § 17
- Schulversuche
- § 18
- 2. Abschnitt Berufsschulen
- 1. Unterabschnitt Besondere Organisationsbestimmungen
- Aufgabe
- § 19
- Organisationsformen und Aufbau
- § 20
- Lehrplan
- § 21
- 2. Unterabschnitt Berufsschulpflicht
- Personenkreis
- § 22
- Erfüllung der Berufsschulpflicht
- § 23
- Zuweisung an die Berufsschule
- § 24
- Befreiung vom Besuch der Berufsschule
- § 25
- Verantwortlichkeit für die Erfüllung der Berufsschulpflicht
- § 26
- Feststellung der Berufsschulpflicht
- § 27
- 3. Abschnitt Fachschulen
- 1. Unterabschnitt Besondere Organisationsbestimmungen
- Aufgabe
- § 28
- Organisationsformen und Aufbau
- § 29
- Lehrplan
- § 30
- 2. Unterabschnitt Aufnahme
- Aufnahmevoraussetzungen
- § 31
- Übertritt von der Fachschule eines anderen Bundeslandes
- § 32
- 3. Hauptstück Ordnung von Unterricht und Erziehung in den Berufs- und Fachschulen
- 1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
- Abgrenzung
- § 33
- Erfüllung der Aufgaben der Berufs- und Fachschulen
- § 34
- 2. Abschnitt Aufnahme in die Schule
- Aufnahme als ordentliche Schülerin oder ordentlicher Schüler; Einstufungsprüfung
- § 35
- Aufnahme als außerordentliche Schülerin oder außerordentlicher Schüler
- § 36
- Aufnahmeverfahren
- § 37
- 3. Abschnitt Eignungsprüfungen
- Prüfungstermine; Berechtigung zur Ablegung von Eignungsprüfungen
- § 38
- Durchführung
- § 39
- Prüfungsergebnis
- § 40
- 4. Abschnitt Unterrichtsordnung
- Klassenbildung, Lehrfächerverteilung
- § 41
- Stundenplan
- § 42
- Alternative Pflichtgegenstände, Pflichtgegenstände
- § 43
- Freigegenstände, unverbindliche Übungen und Lernbetreuung
- § 44
- Pflichtpraktikum
- § 45
- Schulveranstaltungen
- § 46
- Schulbezogene Veranstaltungen
- § 47
- Unterrichtsmittel; Eignungserklärung
- § 48
- Bildungsstandards
- § 49
- Unterrichtssprache
- § 50
- 5. Abschnitt Unterrichtsarbeit und Beurteilung
- Unterrichtsarbeit
- § 51
- Leistungsbeurteilung
- § 52
- Information der Erziehungsberechtigten und Lehrberechtigten, Schulnachricht
- § 53
- Leistungsbeurteilung für eine Schulstufe, Feststellungs- und Nachtragsprüfung
- § 54
- Beurteilung des Verhaltens in der Schule
- § 55
- Zeugnisse, Schulbesuchsbestätigung
- § 56
- Wiederholungsprüfung
- § 57
- 6. Abschnitt Aufsteigen, Wiederholen von Schulstufen, Höchstdauer und Beendigung des Schulbesuches
- Aufsteigen
- § 58
- Wiederholen von Schulstufen
- § 59
- Höchstdauer des Schulbesuches
- § 60
- Beendigung des Schulbesuches
- § 61
- 7. Abschnitt Abschlussprüfung
- Form, Umfang und Art
- § 62
- Prüfungskommission
- § 63
- Zulassung
- § 64
- Prüfungstermine, Prüfungsgebiete, Aufgabenstellungen und Prüfungsvorgang
- § 65
- Beurteilung der Leistungen
- § 66
- Abschlussprüfungszeugnis
- § 67
- Wiederholung von Prüfungsgebieten der Abschlussprüfung
- § 68
- 8. Abschnitt Schulordnung
- Pflichten der Schülerinnen und Schüler
- § 69
- Schul-, Heim- und Lehrbetriebsordnung
- § 70
- Beaufsichtigung durch Nicht-Lehrpersonen (Nicht-Erzieherinnen oder -Erzieher)
- § 71
- Fernbleiben vom Unterricht
- § 72
- Sammlungen in der Schule; Teilnahme an schulfremden Veranstaltungen
- § 73
- Mitwirkung der Schule an der Erziehung
- § 74
- Verständigungspflichten der Schule
- § 75
- Ausschluss und Suspendierung einer Schülerin oder eines Schülers
- § 76
- Außerordentliche Schülerinnen und Schüler
- § 77
- 9. Abschnitt Funktionen der Lehrpersonen; Lehrerkonferenzen
- Lehrpersonen
- § 78
- Kustoden, Leitung von Lehrwerkstätten oder Lehr- und Versuchsbetrieben
- § 79
- Klassenvorstehung
- § 80
- Fachkoordination
- § 81
- Schulleitung
- § 82
- Abteilungsvorstehung
- § 83
- Lehrerkonferenzen
- § 84
- 10. Abschnitt Schule und Schülerinnen bzw Schüler
- Schülermitverwaltung
- § 85
- Schülervertretung, Versammlung der Schülervertretungen
- § 86
- Wahl und Abwahl der Schülervertretung
- § 87
- 11. Abschnitt Schule und Erziehungsberechtigte; Schulgemeinschaft
- Erziehungsberechtigte, Rechte und Pflichten der Erziehungsberechtigten
- § 88
- Beratung zwischen Lehrpersonen und Erziehungsberechtigten
- § 89
- Schulgemeinschaftsausschuss
- § 90
- Erweiterte Schulgemeinschaft und Schulkooperation
- § 91
- 12. Abschnitt Ärztliche Betreuung von Schülerinnen und Schülern
- Schulärztin und Schularzt
- § 92
- Ausübung ärztlicher Tätigkeiten nach § 50a Abs 1 ÄrzteG 1998 durch Lehrpersonen
- § 93
- 13. Abschnitt Verfahrensbestimmungen
- Vertretung durch die Erziehungs- bzw Lehrberechtigten; Volljährigkeit der Schülerinnen und Schüler
- § 94
- Verfahren
- § 95
- Parteien, Ermittlungsverfahren, Entscheidung
- § 96
- Widerspruch
- § 97
- Zustellung
- § 98
- Entscheidungspflicht
- § 99
- Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht
- § 100
- Aufzeichnungen, Ersatzbestätigungen für verlorene Zeugnisse
- § 101
- Zusammenarbeit mit der Land- und Forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle
- § 101a
- 4. Hauptstück Schulerhaltung, Schulverwaltung, Schulaufsicht
- 1. Abschnitt Errichtung, Erhaltung, Auflassung und Stilllegung von öffentlichen Berufs- und Fachschulen, Schülerheimen und Lehrbetrieben
- Gesetzliche Schul-, Heim- und Lehrbetriebserhaltung
- § 102
- Errichtung
- § 103
- Auflassung
- § 104
- Stilllegung
- § 105
- Unterbringungs- und Einrichtungsvorschriften
- § 106
- Naturalwohnungen
- § 107
- Schulraumüberlassung
- § 107a
- Teilrechtsfähigkeit
- § 107b
- Erweiterte Teilrechtsfähigkeit
- § 107c
- 2. Abschnitt Schulbehörde
- Behördenzuständigkeit
- § 108
- Schulaufsichtsorgane
- § 109
- 3. Abschnitt Landwirtschaftlicher Schulbeirat
- Einrichtung und Aufgabe
- § 110
- Zusammensetzung
- § 111
- Funktionsdauer und Konstituierung
- § 112
- Erlöschen der Mitgliedschaft
- § 113
- Rechte und Pflichten der Mitglieder
- § 114
- Geschäftsführung
- § 115
- 5. Hauptstück Errichtung und Führung von privaten Berufs- und Fachschulen sowie Schülerheimen
- 1. Abschnitt Allgemeine Voraussetzungen; Aufsicht
- Schulerhaltung
- § 116
- Leitung und Lehrpersonen
- § 117
- Unterrichtsräume und Lehrmittel
- § 118
- Anzeige und Untersagung der Führung
- § 119
- Erlöschen und Untersagung des Rechtes zur Schulführung
- § 120
- Bezeichnung von Privatschulen
- § 121
- Schülerheime
- § 122
- Aufsicht
- § 123
- 2. Abschnitt Öffentlichkeitsrecht
- Verleihung
- § 124
- Rechtswirkungen
- § 125
- Entzug und Erlöschen
- § 126
- 6. Hauptstück Schlussbestimmungen
- Verarbeitung personenbezogener Daten
- § 127
- Strafbestimmungen
- § 128
- Übergangsbestimmungen
- § 129
- Kundmachung von Verordnungen
- § 130
- Freiheit von Landesverwaltungsabgaben
- § 131
- Verweisungen auf Bundesrecht
- § 132
- Umsetzungshinweis
- § 133
- Abschlussprüfung für die Schuljahre 2019/20, 2020/21, 2021/22 und 2022/23
- § 133a
- Besondere Ermächtigung der Schulbehörde für die Schuljahre 2019/20, 2020/21, 2021/22 und 2022/23 auf Grund von Maßnahmen zur Bekämpfung von COVID-19
- § 133b
- In- und Außerkrafttreten
- § 134