LGBl.Nr. 15/2014
Verordnung der Landesregierung über das Verwenden von Pflanzenschutzmitteln und die Überwachung der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (LGBl.Nr. 15/2014)
- Verordnung der Landesregierung über das Verwenden von Pflanzenschutzmitteln und die Überwachung der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (LGBl.Nr. 15/2014)
- Langtitel
- Änderung
- Präambel/Promulgationsklausel
- 1. Abschnitt Verwendung von Pflanzenschutzmitteln
- § 1*) Verwendungsbeschränkungen
- § 2*) Ausnahmebewilligung
- § 3*) Pflanzenschutzmittelausweis
- § 4*) Aus- und Fortbildungskurse
- § 5*) Gleichwertige Ausbildungsnachweise
- § 5a*) Anerkennung von Ausbildungsnachweisen
- § 6 Lagerung von Pflanzenschutzmitteln und Handhabung von Verpackungen und Restmengen
- § 7 Verdünnung, Mischung, Zubereitung und Abfüllung von Pflanzenschutzmitteln
- § 8 Schutzbekleidung und Schutzausrüstung
- 2. Abschnitt Überwachung der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln
- § 9 Betriebskontrollen und Anwendungskontrollen
- § 10 Kontrollkosten
- § 11*) Inkrafttreten, Außerkrafttreten, Übergangsbestimmungen