NÖ LK-WO
NÖ LK-WO
- NÖ LK-WO
- Langtitel
- Änderung
- Präambel/Promulgationsklausel
- I. Hauptstück Wahlausschreibung, Wahlbehörden
- 1. Abschnitt Mitgliederzahl, Wahlausschreibung
- § 1
- Mitgliederzahl
- § 2
- Wahlausschreibung
- 2. Abschnitt Wahlbehörden
- § 3
- Allgemeines
- § 4
- Wirkungskreis der Wahlbehörden
- § 5
- Gemeindewahlbehörden
- § 6
- Sprengelwahlbehörden
- § 7
- Bezirkswahlbehörden
- § 8
- Landeswahlbehörde
- § 9
- Frist zur Bestellung der ständigen Vertretungen und der Stellvertretungen, der Sprengelwahlleiter oder Sprengelwahlleiterinnen, Angelobung, Wirkungskreis der Wahlleitungen
- § 10
- Einbringung der Anträge auf Berufung der Beisitzer oder der Beisitzerinnen sowie der Ersatzmitglieder
- § 11
- Berufung der Beisitzer oder der Beisitzerinnen sowie der Ersatzmitglieder, Entsendung von Vertrauenspersonen
- § 12
- Konstituierung der Wahlbehörden, Angelobung der Beisitzer oder der Beisitzerinnen sowie der Ersatzmitglieder
- § 13
- Beschlussfähigkeit, gültige Beschlüsse der Wahlbehörden
- § 14
- Selbständige Durchführung von Amtshandlungen durch die Wahlleitung
- § 15
- Änderung in der Zusammensetzung der Wahlbehörden
- II. Hauptstück Erfassung der Wahlberechtigten
- § 16
- Erstellung des Wählerverzeichnisses
- § 17
- Ort der Eintragung
- § 18
- Auflegung des Wählerverzeichnisses
- § 19
- Ausfolgung von Abschriften an die wahlwerbenden Parteien
- § 20
- Berichtigungsanträge
- § 21
- Verständigung
- § 22
- Entscheidung über Berichtigungsanträge
- § 23
- Richtigstellung des Wählerverzeichnisses
- § 24
- Beschwerden
- § 25
- Abschluss des Wählerverzeichnisses
- § 26
- Bericht der Wahlbehörden über die Zahl der Wahlberechtigten
- § 27
- Teilnahme an der Wahl, Ort der Ausübung des Wahlrechtes
- III. Hauptstück Wahlwerbung
- § 28
- Bezirkswahlvorschläge, Landeswahlvorschläge
- § 29
- Unterscheidende Parteibezeichnung in den Wahlvorschlägen
- § 30
- Wahlvorschläge ohne zustellungsbevollmächtigte Vertretung
- § 31
- Überprüfung der Wahlvorschläge
- § 32
- Ergänzungsvorschläge
- § 33
- Wahlvorschläge mit gleichen Wahlwerbern oder Wahlwerberinnen
- § 34
- Abschließung und Veröffentlichung der Wahlvorschläge
- § 35
- Zurücknahme von Wahlvorschlägen
- § 36
- Entfall des Wahlverfahrens
- IV. Hauptstück Abstimmungsverfahren
- 1. Abschnitt Wahlort und Wahlzeit
- § 37
- Gemeinde als Wahlort, Verfügungen der Gemeindewahlbehörden
- § 38
- Wahllokal
- § 39
- Wahllokale außerhalb des Wahlsprengels, gemeinsame Wahllokale für mehrere Sprengel
- § 40
- Wahlzelle
- § 41
- Verbotszonen
- § 42
- Wahlzeit
- 2. Abschnitt Wahlkarte
- § 43
- Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte
- § 44
- Verfahren zur Ausstellung der Wahlkarte
- 3. Abschnitt Wahlzeugen und Wahlzeuginnen
- § 45
- Wahlzeugen und Wahlzeuginnen
- 4. Abschnitt Wahlhandlung
- § 46
- Leitung der Wahl, Ordnungsgewalt des Wahlleiters oder der Wahlleiterin
- § 47
- Beginn der Wahlhandlung
- § 48
- Wahlkuvert
- § 49
- Betreten des Wahllokales
- § 50
- Persönliche Ausübung des Wahlrechtes
- § 51
- Identitätsfeststellung
- § 52
- Stimmabgabe
- § 53
- Persönliche Stimmabgabe mit Wahlkarte
- § 54
- Vermerk im Abstimmungsverzeichnis und im Wählerverzeichnis durch die Wahlbehörde
- § 55
- Stimmenabgabe bei Zweifel über die Identität des Wählers oder der Wählerin
- § 56
- Stimmabgabe im Wege der Briefwahl
- 5. Abschnitt Stimmzettel
- § 57
- Amtlicher Stimmzettel
- § 58
- Gültige Ausfüllung
- § 59
- Mehrere Stimmzettel in einem Wahlkuvert
- § 60
- Ungültige Stimmzettel
- 6. Abschnitt Feststellung des örtlichen Wahlergebnisses
- § 61
- Stimmzettelprüfung, Stimmenzählung
- § 62
- Niederschrift
- § 63
- Zusammenrechnung der Sprengelergebnisse durch die Gemeindewahlbehörde, Übermittlung der Wahlakten, Niederschrift
- § 64
- Übermittlung der Wahlakte der Gemeindewahlbehörden an die Bezirkswahlbehörden
- § 65
- Besondere Maßnahmen bei außergewöhnlichen Ereignissen
- V. Hauptstück Ermittlungsverfahren
- 1. Abschnitt Ermittlungsverfahren für die Wahlen in die Bezirksbauernkammern
- § 66
- (Verfassungsbestimmung)
- Vorläufige Ermittlung für die Bezirksbauernkammern, Bericht an die Landeswahlbehörde
- § 67
- (Verfassungsbestimmung)
- Endgültige Ermittlung für die Bezirksbauernkammern, Ermittlung der Mandate und Übermittlung an die Landeswahlbehörde
- § 68
- (Verfassungsbestimmung)
- Zuweisung der Mandate an die Bewerber und Bewerberinnen in die Bezirksbauernkammer
- § 69
- (Verfassungsbestimmung)
- Niederschrift zur Wahl in die Bezirksbauernkammer
- § 70
- (Verfassungsbestimmung)
- Verlautbarung des Wahlergebnisses der Wahl in die Bezirksbauernkammer
- 2. Abschnitt Ermittlungsverfahren für die Wahlen in die Landes-Landwirtschaftskammer
- § 71
- (Verfassungsbestimmung)
- Vorläufige Ermittlung für die Landes-Landwirtschaftskammer, Bericht an die Landeswahlbehörde
- § 72
- (Verfassungsbestimmung)
- Endgültige Ermittlung für die Landes-Landwirtschaftskammer, Bericht an die Landeswahlbehörde
- § 73
- (Verfassungsbestimmung)
- Niederschrift
- 3. Abschnitt Ermittlung des Wahlergebnisses in die Landes-Landwirtschaftskammer
- § 74
- (Verfassungsbestimmung)
- Ermittlung
- § 75
- (Verfassungsbestimmung)
- Gewählte Bewerber und Bewerberinnen, Verlautbarung, Ersatzmitglieder
- § 76
- (Verfassungsbestimmung)
- Niederschrift
- 4. Abschnitt Einsprüche gegen ziffernmäßige Ermittlungen
- § 77
- (Verfassungsbestimmung)
- Einsprüche
- 5. Abschnitt Ersatzmitglieder
- § 78
- (Verfassungsbestimmung)
- Berufung, Ablehnung, Streichung
- § 79
- (Verfassungsbestimmung)
- Ergänzungsvorschläge
- 6. Abschnitt Wahlscheine
- § 80
- Wahlscheine
- (Verfassungsbestimmung)
- VI. Hauptstück Besondere Bestimmungen über die Wiederholung des Wahlverfahrens
- § 81
- Anwendungsbereich
- § 82
- Ausschreibung der Wiederholungswahl
- § 83
- Wahlberechtigte und Wählerverzeichnis, Wahlsprengel und Wahlbehörden
- VII. Hauptstück Übergangs- und Schlussbestimmungen
- § 84
- Fristen
- § 85
- Notmaßnahmen
- § 86
- Gebührenfreiheit
- § 87
- Schriftliche Anbringen und Meldungen
- § 88
- Drucksorten
- § 89
- Schlussbestimmungen