NÖ GRWO 1994
NÖ GRWO 1994
- NÖ GRWO 1994
- Langtitel
- Änderung
- Präambel/Promulgationsklausel
- Artikel I
- 1. Abschnitt Wahlausschreibung, Festsetzung von Terminen
- § 1
- Wahlausschreibung
- § 2
- Wiederholung der Wahl
- § 3
- Festsetzung von Terminen
- § 4
- Ausschreibung der Wahl nach Auflösung des Gemeinderates
- § 5
- Wahlausschreibung bei Gebietsänderungen
- 2. Abschnitt Wahlbehörden
- § 6
- Allgemeines über die Wahlbehörden
- § 7
- Landes-Hauptwahlbehörde
- § 8
- Bezirkswahlbehörde
- § 9
- Gemeindewahlbehörde
- § 10
- Wahlsprengeleinteilung, Sprengelwahlbehörde
- § 10a
- (entfällt)
- § 11
- Besondere Wahlbehörden
- § 12
- Zusammensetzung der besonderen Wahlbehörden
- § 13
- Bildung der Wahlbehörden
- § 14
- Parteivorschläge
- § 15
- Vertrauenspersonen und Wahlzeugen
- § 16
- Sonstige Bestimmungen über Wahlbehörden
- 3. Abschnitt Wahlrecht, Wählbarkeit, Wählerverzeichnisse
- § 17
- Aktives Wahlrecht
- § 18
- Wählerverzeichnis
- § 19
- Ausschluß vom aktiven Wahlrecht wegen gerichtlicher Verurteilung
- § 20
- Passives Wahlrecht
- § 20a
- (entfällt)
- § 21
- Auflegung des Wählerverzeichnisses
- § 22
- Ausfolgung an wahlwerbende Parteien
- 4. Abschnitt Berichtigungs- und Beschwerdeverfahren
- § 23
- Berichtigungsanträge
- § 24
- Verständigung vom Berichtigungsantrag
- § 25
- Entscheidung der Gemeindewahlbehörde
- § 26
- Beschwerde
- § 27
- Berichtigungen nach dem NÖ Landesbürgerevidenzengesetz 2019
- § 28
- Abschluß des Wählerverzeichnisses
- 5. Abschnitt Wahlwerbung
- § 29
- Wahlvorschläge
- § 30
- Wahlvorschläge ohne Parteienbezeichnung
- Zustellungsbevollmächtigte Vertreter
- § 31
- Parteibezeichnungen
- § 32
- Prüfung und Verbesserung der Wahlvorschläge
- § 33
- Ergänzung der Wahlvorschläge
- § 34
- Abschluß und Veröffentlichung der Wahlvorschläge
- 6. Abschnitt Festlegung der Wahllokale, Wahlzeit und Verbotszonen
- § 35
- Wahllokale, Wahlzeit
- § 36
- (entfällt)
- § 37
- Verbotszonen
- 7. Abschnitt Wahlkarten
- § 38
- Anspruch auf eine Wahlkarte
- § 39
- Verfahren zur Ausstellung der Wahlkarte
- 8. Abschnitt Verfahren am Wahltag, Abstimmungsverfahren
- § 40
- Leitung der Wahl – Sonstige Befugnisse der Wahlbehörden
- § 41
- Beginn der Wahlhandlung, Stimmabgabe
- § 42
- Stimmabgabe mit Wahlkarten
- § 42a
- Stimmabgabe im Wege der Briefwahl
- § 43
- Stimmabgabe in Heimen und Anstalten
- § 44
- Stimmabgabe vor der besonderen Wahlbehörde
- § 45
- Ende der Wahlhandlung
- § 46
- Wahlkuvert, Stimmzettel
- § 47
- Gültige und ungültige Stimmzettel
- § 48
- Vergabe von Vorzugsstimmen
- § 49
- Mehrere Stimmzettel in einem Wahlkuvert
- § 50
- Niederschrift der Sprengelwahlbehörde
- § 51
- Niederschrift der besonderen Wahlbehörde
- 9. Abschnitt Ermittlungsverfahren
- § 52
- Überprüfung der Sprengelergebnisse, Ermittlung des Gesamtergebnisses
- § 53
- Mandatsaufteilung
- § 54
- Ermittlung der gewählten Wahlwerber
- Reihung der Ersatzmitglieder
- § 55
- Niederschrift der Gemeindewahlbehörde, Kundmachung des Wahlergebnisses
- 10. Abschnitt Wahlanfechtung
- § 56
- Anfechtung der Wahl
- § 57
- Verfahren
- § 58
- Entscheidungen der Landes-Hauptwahlbehörde
- 11. Abschnitt Sonderbestimmungen für Statutarstädte
- § 59
- Geltungsbereich
- § 60
- Wahlausschreibung
- § 61
- Wahlsprengel
- § 62
- Wahlbehörden
- § 63
- Berufung und Ausscheiden der Beisitzer, Ersatzmitglieder und Vertrauenspersonen
- § 64
- Stadtwahlbehörde
- § 65
- Sprengelwahlbehörden, besondere Wahlbehörden und Berichtigungskommission
- § 66
- Einbringung der Anträge auf Berufung der Beisitzer und Ersatzmitglieder, Entschädigung für Mitglieder der Wahlbehörden
- § 67
- Erfassung der Wähler
- § 68
- (entfällt)
- § 69
- (entfällt)
- § 70
- Anfechtung der Gemeinderatswahl
- 12. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
- § 71
- Fristen
- § 72
- Kosten
- § 73
- Drucksorten
- § 74
- Schriftliche Anbringen und Meldungen
- § 75
- Weibliche Form von Funktionsbezeichnungen
- § 76
- Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde
- § 77
- Umgesetzte EG-Richtlinien
- § 78
- Inkrafttreten
- Artikel II