BSO 
                
                
            INHALT
BSO: Schulordnung für die Berufsschulen in Bayern (Berufsschulordnung – BSO) Vom 30. August 2008 (GVBl. S. 631) BayRS 2236-2-1-K (§§ 1–26)
- BSO: Schulordnung für die Berufsschulen in Bayern (Berufsschulordnung – BSO) Vom 30. August 2008 (GVBl. S. 631) BayRS 2236-2-1-K (§§ 1–26)
 - Teil 1 Allgemeines
 - § 1 Geltungsbereich
 - Teil 2 Aufnahme und Schulwechsel
 - § 2 Aufnahme in die Berufsschule
 - § 3 Anmeldung, Schulwechsel
 - Teil 3 Schulbetrieb
 - § 4 Berufsschulberechtigte
 - § 5 Organisationsformen des Unterrichts
 - § 6 Klassenbildung
 - § 7 Klassenstärken und Gruppenbildung an staatlichen Berufsschulen
 - § 8 Unterricht in Wahlfächern, Förderunterricht, Distanzunterricht
 - § 9 Stundentafeln
 - § 10 Unterrichtszeit
 - § 11 Beurlaubung
 - Teil 4 Leistungsnachweise, Zeugnisse
 - § 12 Leistungsnachweise
 - § 13 Zeugnisse
 - § 14 Abschluss des Berufsgrundschuljahres
 - § 15 Abschluss des Berufsvorbereitungsjahres
 - Teil 5 Prüfung, Abschlüsse
 - § 16 Durchführung der Abschlussprüfung
 - § 17 Abschlusszeugnis, Entlassungszeugnis, erfolgreicher Berufsschulabschluss
 - § 18 Durchschnittsnote, erfolgreicher Abschluss der Mittelschule, mittlerer Schulabschluss
 - Teil 6 Berufsschulbeirat, Zusammenarbeit mit außerschulischen Stellen
 - § 19 Zusammensetzung
 - § 20 Wahl und Bestellung der Vertreter im Berufsschulbeirat
 - § 21 Amtszeiten und Mitgliedschaft
 - § 22 Geschäftsgang
 - § 23 Gemeinsamer Berufsschulbeirat
 - § 24 Zusammenarbeit mit außerschulischen Stellen
 - § 25 Weitergabe von Informationen
 - Teil 7 Schlussvorschrift
 - § 26 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
 - 1.1 Einzeltagesunterricht
 - 1.2 Blockunterricht
 - 2. Berufsgrundschuljahr
 - 3. Berufsvorbereitungsjahr