Verordnung der NÖ Landesregierung vom 19. Dezember 1978, mit der die Zuständigkeit zur Erlassung von Ausnahmebewilligungen gemäß § 45 Abs. 2 StVO 1960 von einem Fahrverbot auf einer Gemeindestraße auf die Marktgemeinde Lunz am See übertragen wird (LGBl. 8790/3-0)