LGBl.Nr. 54/2012
Lehrer-Personalvertreter-Geschäftsordnung 2012 (LGBl.Nr. 54/2012)
- Lehrer-Personalvertreter-Geschäftsordnung 2012 (LGBl.Nr. 54/2012)
- Langtitel
- Änderung
- Präambel/Promulgationsklausel
- 1. Abschnitt Geschäftsführung des Zentralausschusses für die Lehrer für öffentliche allgemein bildende Pflichtschulen
- § 1
- Erste Sitzung
- § 2
- Wahl des Vorsitzenden (Stellvertreters) und des Schriftführers
- § 3
- Einberufung
- § 4
- Vorbereitung der Sitzungen
- § 5
- Beschlussfähigkeit
- § 6
- Pflichten der Mitglieder
- § 7
- Sitzungen
- § 8
- Wechselrede
- § 9
- Abstimmung
- § 10
- Niederschrift
- § 10a
- Umlaufbeschluss
- § 11
- Durchführung von Beschlüssen
- § 12
- Aufbewahrung der Schriftstücke
- § 13
- Unterausschüsse
- 2. Abschnitt Geschäftsführung der Dienststellenausschüsse für die Lehrer für öffentliche allgemein bildende Pflichtschulen
- § 14
- Sinngemäße Anwendung der Bestimmungen über die Geschäftsführung des Zentralausschusses für die Lehrer für öffentliche allgemein bildende Pflichtschulen
- 3. Abschnitt Zentralausschüsse und Dienststellenausschüsse für die Lehrer für öffentliche berufsbildende Pflichtschulen und für die Lehrer für öffentliche land- und forstwirtschaftliche Berufs- und Fachschulen
- § 15
- Sinngemäße Anwendung der Bestimmungen über die Geschäftsführung des Zentralausschusses für die Lehrer für öffentliche allgemein bildende Pflichtschulen
- 4. Abschnitt Geschäftsführung der Vertrauenspersonen für die Lehrer für öffentliche berufsbildende Pflichtschulen und für die Lehrer für öffentliche land- und forstwirtschaftliche Berufs- und Fachschulen
- § 16
- Aufgaben
- 5. Abschnitt Geschäftsführung der Dienststellenversammlung
- § 17
- Einberufung
- § 18
- Vorsitz
- § 19
- Beschlussfähigkeit
- § 20
- Stimmberechtigung, Abstimmung
- § 21
- Niederschrift
- § 22
- Ausfertigung von Beschlüssen
- § 23
- Sinngemäße Anwendung von Bestimmungen über die Geschäftsführung des Zentralausschusses
- 6. Abschnitt Geschäftsführung der Zentralwahlausschüsse und der Dienststellenwahlausschüsse
- § 24
- Sinngemäße Anwendung von Bestimmungen über die Geschäftsführung des Zentralausschusses
- 7. Abschnitt Tätigkeit der Personalvertreter
- § 25
- Rechte der Lehrer, Aufgaben der Personalvertreter
- 8. Abschnitt Mitteilungspflicht bei Rücktritt oder Enthebung von Organen der Personalvertretung
- § 26
- Mitteilungspflicht
- 9. Abschnitt Gemeinsame Bestimmungen
- § 27
- Geschlechtsspezifische Bezeichnungen
- § 28
- Inkrafttreten