LGBl.Nr. 15/1969
Verordnung der Landesregierung über die Geschäftsführung der Organe der Personalvertretung für die Lehrer an den öffentlichen Pflichtschulen (LGBl.Nr. 15/1969)
- Verordnung der Landesregierung über die Geschäftsführung der Organe der Personalvertretung für die Lehrer an den öffentlichen Pflichtschulen (LGBl.Nr. 15/1969)
- Langtitel
- Präambel/Promulgationsklausel
- Sonstige Textteile
- I. Abschnitt Geschäftsführung des Dienststellenausschusses und des Zentralausschusses
- § 1 Einberufung der Sitzungen
- § 2 Vorsitz
- § 3 Tagesordnung
- § 4 Gang der Verhandlungen
- § 5 Abstimmung
- § 6 Niederschrift
- § 7 Durchführung von Beschlüssen
- § 8 Aufbewahrung von Schriftstücken
- § 9 Unterausschuss
- II. Abschnitt Geschäftsführung durch Vertrauenspersonen
- § 10
- III. Abschnitt Geschäftsführung der Dienststellenversammlung
- § 11 Einberufung
- § 12 Gang der Verhandlung
- IV. Abschnitt Geschäftsführung des Wahlausschusses
- § 13
- V. Abschnitt Tätigkeit der Personalvertreter
- § 14
- VI. Abschnitt Mitteilungspflicht bei Rücktritt oder Enthebung von Organen der Personalvertretung
- § 15