LGBl.Nr. 14/1979
Landwirtschaftliches Schulgesetz (LGBl.Nr. 14/1979)
- Landwirtschaftliches Schulgesetz (LGBl.Nr. 14/1979)
- Beachte für folgende Bestimmung
- Langtitel
- Änderung
- Sonstige Textteile
- I. Hauptstück Allgemeine Bestimmungen
- § 1*) Geltungsbereich
- § 2*) Gliederung und Aufgaben der land- und forstwirtschaftlichen Schulen
- § 3 Öffentliche und private Berufs- und Fachschulen sowie Schülerheime
- II. Hauptstück Errichtung und Erhaltung von öffentlichen Berufs- und Fachschulen sowie Schülerheimen
- § 4 Gesetzlicher Schul- und Heimerhalter
- § 5*) Errichtung
- § 6*) Schulsprengel
- § 7 Lage, bauliche Gestaltung und Einrichtung
- § 8*) Erhaltung
- § 9*) Verwendung
- § 10 Stilllegung
- § 11 Auflassung
- § 12 Errichtung, Erhaltung und Auflassung von Schülerheimen
- III. Hauptstück Organisation der öffentlichen und mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Berufs- und Fachschulen
- 1. Abschnitt Gemeinsame Bestimmungen
- § 13*) Allgemeine Zugänglichkeit
- § 14*) Unentgeltlichkeit des Schulbesuches, Schülerheimbeitrag
- § 15*) Lehrpläne
- § 16*) Lehrer
- § 17*) Klassen- und Gruppenbildung, schulautonome Festlegung von Unterricht
- § 18*) Sommerschule
- 2. Abschnitt Organisation der Berufsschulen
- § 19*) Fachrichtungen und Bezeichnung
- § 20*) Aufbau und Organisationsformen
- § 21*) Lehrplan
- 3. Abschnitt Organisation der Fachschulen
- § 22*) Fachrichtungen und Bezeichnung
- § 23*) Aufbau und Organisationsformen
- § 24*) Lehrplan
- 4. Abschnitt Schulzeit
- § 25*) Schuljahr
- § 26*) Schultage
- § 27*) Unterrichtsstunden
- IV. Hauptstück Errichtung und Führung von privaten Berufs- und Fachschulen sowie Schülerheimen
- 1. Abschnitt Allgemeine Voraussetzungen
- § 28*) Schulerhalter
- § 29*) Leiter und Lehrer
- § 30*) Anzeige und Untersagung der Führung
- § 31*) Erlöschen des Rechtes zur Schulführung
- § 32*) Bezeichnung der Privatschulen
- § 33*) Private Schülerheime
- 2. Abschnitt Öffentlichkeitsrecht
- § 34*) Verleihung des Öffentlichkeitsrechtes
- § 35 Rechtswirkungen des Öffentlichkeitsrechtes
- § 36*) Entzug und Erlöschen des Öffentlichkeitsrechtes
- V. Hauptstück Berufsschulpflicht
- § 37*) Berufsschulpflichtige
- § 38*) Erfüllung der Schulpflicht
- § 39*) Befreiung von der Schulpflicht
- § 40*) Verantwortlichkeit für die Erfüllung der Schulpflicht von Minderjährigen
- § 41*) Verzeichnis der Schulpflichtigen
- VI. Hauptstück Unterricht und Erziehung in öffentlichen und mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Berufs- und Fachschulen
- 1. Abschnitt Aufnahme
- § 42 Aufnahme in die Berufsschule
- § 43*) Aufnahme in die Fachschule
- § 44*) Aufnahmeverfahren
- § 45*) Aufnahme in ein öffentliches Schülerheim
- 2. Abschnitt Unterrichtsordnung
- § 46*) Klassenbildung und Lehrfächerverteilung
- § 47*) Stundenplan
- § 48*) Schulveranstaltungen
- § 48a Schulbezogene Veranstaltungen
- § 49*) Unterrichtsmittel
- § 50*) Eignungserklärung
- 3. Abschnitt Unterrichts- und Erziehungsarbeit, Schülerbeurteilung
- § 51*) Unterrichts- und Erziehungsarbeit
- § 52*) Leistungsbeurteilung
- § 53*) Beurteilung des Verhaltens
- § 54 Information der Erziehungsberechtigten (Lehrherrn)
- § 55*) Leistungsbeurteilung für eine Schulstufe
- § 56 Zeugnisse und Schulbesuchsbestätigung
- § 57*) Wiederholungsprüfung
- 4. Abschnitt*) Aufsteigen, Wiederholen von Schulstufen, Übertritt, Befreiung vom Unterricht
- § 58*) Aufsteigen
- § 59 Wiederholen von Schulstufen
- § 60*) Übertritt
- § 60a*) Befreiung vom Unterricht
- 5. Abschnitt Abschlussprüfung an Fachschulen
- § 60b*) Art und Form
- § 60c*) Prüfungskommission
- § 60d*) Zulassung
- § 60e Prüfungsvorgang, Beurteilung und Abschlusszeugnis
- § 60f*) Wiederholung von Prüfungsgebieten der Abschlussprüfung
- § 60g Verordnung
- 6. Abschnitt*) Verhalten in der Schule und im Heim
- § 61 Pflichten der Schüler
- § 62*) Schul-, Haus- und Heimordnung
- § 63*) Fernbleiben vom Unterricht
- § 64 Verständigungspflicht
- § 65 Mitwirkung der Schule an der Erziehung
- § 66 Ausschluss eines Schülers
- 7. Abschnitt*) Besondere Aufgaben des Lehrers, Lehrerkonferenzen
- § 67* Aufgaben des Lehrers
- § 68*) Betreuung von Lehrmitteln, Wirtschaftsbetrieben und Kursstätten
- § 69 Klassenvorstand
- § 70*) Schulleiter
- § 71*) Lehrerkonferenzen
- § 71a*) Videokonferenzen, Umlaufbeschlüsse
- 8. Abschnitt*) Mitwirkung der Schüler
- § 72 Interessenvertretung und Mitgestaltung
- § 73 Schülervertreter
- 9. Abschnitt*) Schule und Erziehungsberechtigte, Schulgemeinschaft
- § 74 Pflichten der Erziehungsberechtigten
- § 75 Elternvereine
- § 76*) Schulgemeinschaftsausschuss
- 10. Abschnitt*) Schulärztlicher Dienst
- § 77*) Schularzt
- § 77a Ausübung ärztlicher Tätigkeiten durch Lehrer
- § 78*) Besondere Bestimmungen für das Verwaltungsverfahren
- § 79*) Besondere Bestimmungen für das Beschwerdeverfahren
- § 80 Fristenberechnung
- § 81*) Vertretung durch die Erziehungsberechtigten
- § 82 Schulverzeichnisse
- § 83*) Nostrifikation
- VII. Hauptstück Schulversuche
- § 84*)
- VIII. Hauptstück Land- und forstwirtschaftlicher Schulbeirat
- § 85*) Aufgaben
- § 86*) Zusammensetzung
- § 87*) Geschäftsführung
- IX. Hauptstück Schulaufsicht
- § 88*)
- X. Hauptstück Verfahrens-, Straf- und Schlussbestimmungen
- § 89*) Kundmachung von Verordnungen
- § 90 Abgabenfreiheit
- § 91*) Strafbestimmungen
- § 92*) Übergangsbestimmungen
- § 93*) Inkrafttretens- und Übergangsbestimmungen zur Novelle LGBl.Nr. 45/2018
- § 94*) Inkrafttretensbestimmungen zur Novelle LGBl.Nr. 4/2022
- § 95 Inkrafttretensbestimmung zur Novelle LGBl.Nr. 52/2022
- § 96 Inkrafttretensbestimmung zur Novelle LGBl.Nr. 40/2025