LTWO 1995
Landtagswahlordnung 1995 - LTWO 1995
- Landtagswahlordnung 1995 - LTWO 1995
- Langtitel
- Änderung
- Präambel/Promulgationsklausel
- I. Hauptstück Wahlausschreibung, Wahlkreise, Wahlsprengel, Wahlbehörden
- 1. Abschnitt Mitgliederzahl, Wahlausschreibung, Wahlkreise
- § 1
- Mitgliederzahl, Wahlausschreibung, Wahltag, Stichtag
- § 2
- Wahlkreise
- § 3
- Zahl der Mandate in den Wahlkreisen
- § 4
- Verlautbarung der Mandatszahlen
- 2. Abschnitt Wahlsprengel, Wahlbehörden
- § 5
- Wahlsprengel
- § 6
- Durchführung und Leitung der Wahl
- § 7
- Mitglieder der Wahlbehörden
- § 8
- Gemeindewahlbehörden
- § 9
- Sprengelwahlbehörden
- § 10
- Sonderwahlbehörden
- § 11
- Bezirkswahlbehörden
- § 12
- Kreiswahlbehörden
- § 13
- Landeswahlbehörde
- § 14
- Frist zur Bestellung der Sprengelwahlleiter, der Sonderwahlleiter, der ständigen Vertreter und der Stellvertreter, Angelobung, Wirkungskreis der Wahlleiter
- § 15
- Einbringung der Anträge auf Berufung der Beisitzer und Ersatzbeisitzer
- § 16
- Konstituierung der Wahlbehörden
- § 17
- Entsendung von Vertrauenspersonen
- § 18
- Beschlussfähigkeit der Wahlbehörden
- § 19
- Selbstständige Durchführung von Amtshandlungen durch den Wahlleiter
- § 19a
- Aufwandsentschädigung für Mitglieder der Wahlbehörden
- II. Hauptstück Wahlrecht, Wählbarkeit, Erfassung der Wahlberechtigten
- 1. Abschnitt Wahlrecht, Wählbarkeit
- § 20
- Wahlberechtigung
- § 21
- Ausschluss vom Wahlrecht
- § 22
- Wählbarkeit
- § 22a
- Ausschluss von der Wählbarkeit
- 2. Abschnitt Erfassung der Wahlberechtigten
- § 23
- Wählerverzeichnisse
- § 24
- Ort der Eintragung in das Wählerverzeichnis
- (Verfassungsbestimmung)
- § 25
- Auflegung des Wählerverzeichnisses
- § 26
- Ausfolgung von Ausdrucke des Wählerverzeichnisses an die Parteien
- § 27
- Berichtigungsverfahren
- § 28
- Entscheidung über Berichtigungsanträge
- § 29
- Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht
- § 30
- Richtigstellung des Wählerverzeichnisses
- § 31
- Abschluss des Wählerverzeichnisses
- § 32
- Ausübung des Wahlrechtes
- 3. Abschnitt Wahlkarten
- § 33
- Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte
- § 34
- Ausstellung der Wahlkarte
- § 34a
- Ausfolgung oder Übermittlung der Wahlkarten
- III. Hauptstück Wahlbewerbung
- § 35
- Einbringung, Unterstützung, Inhalt der Kreiswahlvorschläge
- § 36
- Unterscheidende Parteibezeichnung
- § 37
- Kreiswahlvorschlag ohne zustellungsbevollmächtigten Vertreter
- § 38
- Überprüfung der Kreiswahlvorschläge
- § 39
- Ergänzung der Kreiswahlvorschläge
- § 40
- Abschluss und Veröffentlichung der Kreiswahlvorschläge
- § 41
- Zurückziehung der Kreiswahlvorschläge
- IV. Hauptstück Abstimmungsverfahren
- 1. Abschnitt Wahlort, Wahllokal, Wahlzeit, Wahlzeugen
- § 42
- Gemeinde als Wahlort, Verfügungen der Gemeindewahlbehörden
- § 43
- Wahllokale
- § 44
- Wahlzelle
- § 45
- Verbotszonen
- § 46
- Wahlzeit
- § 47
- Wahlzeugen
- 2. Abschnitt Wahlhandlung
- § 48
- Sicherung der Ordnung
- § 49
- Beginn der Wahlhandlung
- § 50
- Persönliche Ausübung des Wahlrechtes
- § 51
- Identitätsfeststellung
- § 52
- Stimmabgabe
- § 53
- Stimmabgabe bei Wahlkartenwählern
- § 54
- Ausübung des Wahlrechtes in Heil- und Pflegeanstalten
- § 54a
- Ausübung des Wahlrechts durch Wahlkartenwähler vor der Sonderwahlbehörde gemäß § 10 Abs. 1 Z 1
- § 54b
- Stimmabgabe vor dem Wahltag
- § 54c
- Stimmabgabe im Wege der Briefwahl
- 3. Abschnitt Wahlkuverts, Stimmzettel
- § 55
- Wahlkuverts
- § 56
- Amtlicher Stimmzettel des Wahlkreises
- § 57
- § 58
- § 59
- Zustellung eines Musterstimmzettels
- § 60
- Ausfüllen des Stimmzettels
- 4. Abschnitt Gültigkeit und Ungültigkeit von Stimmzetteln
- § 61
- Gültiger Stimmzettel
- § 62
- Ungültiger Stimmzettel
- § 63
- § 64
- § 65
- Stimmzettelprüfung, Stimmenzählung
- § 66
- Niederschrift
- § 67
- Zusammenrechnung der Sprengelergebnisse, Übermittlung der Wahlakten
- § 68
- Übermittlung der Wahlakten an die Kreiswahlbehörden
- § 69
- Besondere Maßnahmen bei außergewöhnlichen Ereignissen
- V. Hauptstück Ermittlungsverfahren
- 1. Abschnitt Vorläufiges Wahlergebnis
- § 70
- § 71
- Vorläufige Ermittlung im Wahlkreis, Bericht an die Landeswahlbehörde
- § 71a
- § 72
- § 73
- Ermittlung des vorläufigen Wahlergebnisses durch die Landeswahlbehörde
- § 73a
- 2. Abschnitt Erstes Ermittlungsverfahren
- § 74
- Endgültiges Ergebnis im Wahlkreis
- § 75
- Ermittlung der Wahlzahl durch die Landeswahlbehörde
- § 76
- Zuteilung der Mandate an die Parteien durch die Kreiswahlbehörde
- (Verfassungsbestimmung)
- § 77
- Zuweisung der Mandate an die Wahlwerber der Wahlkreisliste und Ermittlung der im Wahlkreis abgegebenen Vorzugsstimmen der Wahlwerber der Landesliste durch die Kreiswahlbehörde
- § 78
- Niederschrift über das erste Ermittlungsverfahren
- § 79
- Verlautbarung der gewählten Bewerber, Übermittlung der Wahlakten
- 3. Abschnitt Zweites Ermittlungsverfahren
- § 80
- Parteien, die am Ermittlungsverfahren teilnehmen (Verfassungsbestimmung)
- § 81
- Einbringung der Landeswahlvorschläge
- § 82
- Ermittlung und Zuteilung der Restmandate
- (Verfassungsbestimmung)
- § 83
- Gewählte Bewerber, Niederschrift, Verlautbarung
- 4. Abschnitt Anfechtung der Wahl
- § 84
- Einspruch gegen ziffernmäßige Ermittlungen
- 5. Abschnitt Ersatzmitglieder, Wahlscheine
- § 85
- Berufung, Ablehnung, Verzicht, Streichung
- § 86
- Erschöpfung der Wahlvorschläge
- § 87
- Wahlscheine
- VI. Hauptstück Schlussbestimmungen
- § 88
- Fristen
- § 89
- Notmaßnahmen
- § 89a
- Außerordentliche Verhältnisse
- § 90
- Wahlkosten
- § 91
- Gebührenfreiheit
- § 92
- Sprachliche Gleichbehandlung
- § 93
- Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde
- § 94
- Strafbestimmungen
- § 95
- Außerkrafttreten von Bestimmungen
- (Verfassungsbestimmung)
- § 96
- Inkrafttreten, Außerkrafttreten