LWG
Landtagswahlgesetz - LWG
- Landtagswahlgesetz - LWG
- Langtitel
- Änderung
- Sonstige Textteile
- 1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
- § 1 Wahlbezirke
- § 2 Zahl der den Wahlbezirken zufallenden Mandate
- § 3 Festsetzung und Kundmachung der Zahl der den Wahlbezirken zufallenden Mandate
- § 4*) Wahlsprengel
- § 5*) Gleiches und persönliches Wahlrecht
- § 6*) Wahlkarten
- 2. Abschnitt Wahlbehörden
- § 7*) Gemeinsame Bestimmungen
- § 8*) Gemeindewahlbehörde, Sprengelwahlbehörde
- § 9*) Bezirkswahlbehörde
- § 10*) Landeswahlbehörde
- § 11*) Bestellung der Wahlbehörden
- § 12*) Berufung der Beisitzer
- § 13*) Enthebung von Mitgliedern
- § 14*) Besorgung von Aufgaben durch den Wahlleiter
- § 15*) Gelöbnis
- § 16*) Beschlussfähigkeit
- § 17*) Beschlusserfordernisse
- § 17a*) Videokonferenzen, Umlaufbeschlüsse
- § 18*) Dringliche Amtshandlungen
- § 18a*) Entschädigung für die Tätigkeit in Wahlbehörden
- 3. Abschnitt Wahlrecht und Wählbarkeit
- § 19*) Wahlberechtigung
- § 20*) Ausschluss vom Wahlrecht
- § 21*) Wählbarkeit
- 4. Abschnitt Wahlausschreibung, Wählerverzeichnisse
- § 22*) Wahlausschreibung
- § 23*) Wählerverzeichnis
- § 24*) Abschluss der Wählerverzeichnisse
- § 24a*) Veröffentlichung der Zahl der Wahlberechtigten
- § 25 Teilnahme an der Wahl
- § 26*) Zustellung der Wahlunterlagen
- 5. Abschnitt Wahlwerbung
- § 27*) Wahlvorschläge
- § 28*) Prüfung der Wahlvorschläge
- § 29*) Unterscheidende Parteibezeichnung
- § 30 Streichung von Wahlwerbern
- § 31*) Ergänzungsvorschläge
- § 32*) Abschluss der Wahlvorschläge
- 6. Abschnitt Abstimmungsverfahren, Ermittlungs- und Überprüfungsverfahren bei den Sprengel- und Gemeindewahlbehörden
- § 33*) Festsetzung der Wahllokale und der Wahlzeiten
- § 34*) Leitung der Wahl, Ausstattung der Wahllokale
- § 35*) Verbotsbereich
- § 36 Wahlzelle
- § 37*) Wahlzeugen
- § 38*) Ordnungsgewalt des Wahlleiters
- § 39*) Beginn der Wahlhandlung
- § 40*) Stimmabgabe
- § 41*) Beurkundungen bei der Stimmabgabe
- § 42*) Stimmabgabe durch Menschen mit Körperbehinderungen, Sinnesbehinderungen oder kognitiven Behinderungen
- § 43 Entscheidung über die Zulassung zur Stimmabgabe
- § 44*) Zeitpunkt der Entscheidung über die Zulassung zur Stimmabgabe
- § 45*) Stimmabgabe durch in ihrer Mobilität eingeschränkte Wahlberechtigte
- § 45a*) Briefliche Stimmabgabe
- § 46*) Verbot der Kennzeichnung von Wahlkuverts
- § 47*) Amtlicher Stimmzettel
- § 48*) Ausfüllen des Stimmzettels
- § 49*) Beurteilung der Gültigkeit von Stimmzetteln
- § 50*) Stimmenzählung am Wahltag
- § 51*) Niederschrift und Wahlakt der Sprengelwahlbehörde
- § 52*) Besondere Maßnahmen bei außergewöhnlichen Ereignissen
- § 53*) Vorlage der Wahlakten an die Gemeinde- und Bezirkswahlbehörden und Veröffentlichung der Wahlergebnisse
- § 53a*) Zusammenrechnung der örtlichen Wahlergebnisse
- § 53b*) Zusammenrechnung der Wahlergebnisse der Wahlbezirke, vorläufige Verteilung der Mandate auf die Parteien
- § 54*) Überprüfung der örtlichen Wahlergebnisse
- § 55*) Weiterleiten an die zuständigen Bezirkswahlbehörden
- § 55a*) Prüfung der zur brieflichen Stimmabgabe verwendeten Wahlkarten durch die Bezirkswahlbehörde
- § 55b*) Stimmenzählung durch die Bezirkswahlbehörde
- § 55c*) Ermittlung des Wahlergebnisses des Wahlbezirkes
- § 56*) Verteilung der Mandate auf die Parteien
- § 57*) Verteilung der Mandate auf die Wahlwerber
- § 58*) Niederschrift und Wahlakt der Bezirkswahlbehörde, Kundmachung der Ergebnisse des ersten Ermittlungsverfahrens
- § 59*) Verteilung der Restmandate auf die Parteien und auf die Wahlwerber
- § 60*) Niederschrift und Wahlakt der Landeswahlbehörde, Kundmachung der Ergebnisse des zweiten Ermittlungsverfahrens
- 9. Abschnitt Ergänzende Bestimmungen
- § 61*)
- § 62*) Einsprüche gegen die Ermittlung der Wahlergebnisse
- § 63*) Erklärung Mehrfachgewählter
- § 64 Erlöschen des Mandates
- § 65*) Berufung und Streichung von Ersatzmitgliedern
- § 66*) Karenzierung
- 10. Abschnitt*)
- §§ 67 bis 70*)
- 10. Abschnitt*)
- 11. Abschnitt Schlussbestimmungen
- § 71*) Wahlkosten
- § 71a*) Ausfall des Zentralen Wählerregisters
- § 72 Notmaßnahmen
- § 73*) Strafen
- § 74*) Fristen, Ordnungs- und Mutwillensstrafen
- § 75*) Übergangs- und Inkrafttretensbestimmungen
- § 76*) Inkrafttretens- und Übergangsbestimmungen zur Novelle LGBl.Nr. 4/2022
- § 77*) Inkrafttretensbestimmung zur Novelle LGBl.Nr. 35/2024