L-BSV
Verordnung der Landesregierung über den Schutz der Landes- und Gemeindebediensteten bei der Bildschirmarbeit (L-BSV)
- Verordnung der Landesregierung über den Schutz der Landes- und Gemeindebediensteten bei der Bildschirmarbeit (L-BSV)
- Langtitel
- Präambel/Promulgationsklausel
- Sonstige Textteile
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Begriffsbestimmungen
- § 3 Bildschirm und Tastatur
- § 4 Arbeitstische und Arbeitsfläche
- § 5 Arbeitssessel
- § 6 Belichtung und Beleuchtung
- § 7 Wärme, Strahlungen und Feuchtigkeit
- § 8 Ausnahmen
- § 9 Ermittlung und Beurteilung von Gefahren
- § 10 Täglicher Arbeitsablauf
- § 11 Untersuchungen und Sehhilfen
- § 12 Verwendung von Software und Gestaltung von Tätigkeiten (Zusammenwirken Mensch – Arbeitsmittel)
- § 13 Unterweisung