LGBl.Nr. 23/2004
Verordnung der Landesregierung über den Schutz der Landes- und Gemeindebediensteten gegen Gefährdung durch gefährliche Arbeitsstoffe und über Grenzwerte für gefährliche Arbeitsstoffe (LGBl.Nr. 23/2004)
- Verordnung der Landesregierung über den Schutz der Landes- und Gemeindebediensteten gegen Gefährdung durch gefährliche Arbeitsstoffe und über Grenzwerte für gefährliche Arbeitsstoffe (LGBl.Nr. 23/2004)
- Langtitel
- Änderung
- Umsetzungshinweis für folgende Bestimmung
- Präambel/Promulgationsklausel
- Sonstige Textteile
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2*) Begriffsbestimmungen
- § 3*) Ermittlung und Beurteilung von Arbeitsstoffen
- § 4*) Ersatz und Verbot der Verwendung von gefährlichen Arbeitsstoffen und der Anwendung gefährlicher Arbeitsverfahren
- § 5*) Besondere Maßnahmen zur Gefahrenverhütung
- § 6 Vorkehrungen für Unfälle, Zwischenfälle und Notfälle
- § 7*) Kennzeichnung, Verpackung, Lagerung von gefährlichen Arbeitsstoffen und Beschränkung des Zugangs zu den Gefahrenbereichen
- § 8 Hygienemaßnahmen und persönliche Schutzausrüstung
- § 9 Information und Unterweisung
- § 10 Verzeichnis der Bediensteten
- § 11 Grenzwerte
- § 12 Messungen
- § 13*) Gesundheitsüberwachung
- § 14 Ausnahmen
- § 15*) Anwendung von Bestimmungen
- § 16*) Übergangsbestimmungen