Kundmachung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 18. Jänner 1999 betreffend die Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Konsultationsmechanismus und einen künftigen Stabilitätspakt der Gebietskörperschaften (LGBl.Nr. 2/1999)