Monitoring Gesetzessammlung

K-ZLVO

AT - Landesrecht Kärnten
Verordnung der Landesregierung vom 19. Mai 2026, mit der Bestimmungen über die Einnahme von Entgelten oder Gebühren für die Verpflegung und Zusatzleistungen durch die Trägerin für den Besuch von Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen (Kärntner Zusatzleistungenverordnung – K-ZLVO) erlassen werden

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