K-GBWO
Kärntner Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlordnung 2002 - K-GBWO 2002
- Kärntner Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlordnung 2002 - K-GBWO 2002
- Langtitel
- Änderung
- Sonstige Textteile
- 1. Abschnitt Allgemeines
- § 1
- Mitgliederzahl, Wahlausschreibung, Wahltag, Stichtag
- 2. Abschnitt Wahlbehörden
- § 2
- Allgemeines
- § 3
- Wirkungskreis der Wahlbehörden und der Wahlleiter
- § 4
- Gemeindewahlbehörden
- § 5
- Sprengelwahlbehörden
- § 6
- Fliegende Wahlkommission
- § 6a Wahlbehörde für die Briefwahl
- § 7
- Bezirkswahlbehörden
- § 8
- Landeswahlbehörde
- § 9
- Frist zur Bestellung, Angelobung, Wirkungskreis der Wahlleiter
- § 10
- Einbringung der Anträge auf Berufung der Beisitzer und Ersatzmitglieder
- § 11
- Berufung der Beisitzer und Ersatzmitglieder, Entsendung von Vertrauenspersonen
- § 12
- Konstituierung der Wahlbehörden, Angelobung der Beisitzer und Ersatzmitglieder
- § 13
- Beschlussfähigkeit, gültige Beschlüsse der Wahlbehörden
- § 14
- Selbstständige Durchführung von Amtshandlungen durch den Wahlleiter
- § 15
- Änderung in der Zusammensetzung der Wahlbehörden, Amtsdauer derselben
- § 16
- Pauschalentschädigung für die Mitglieder der Wahlbehörden
- 3. Abschnitt Wahlrecht
- § 17
- 4. Abschnitt Wahlausschließungsgründe
- § 18
- Verurteilung durch ein Gericht
- 5. Abschnitt
- Erfassung der Wahlberechtigten
- § 18a Wählerevidenz
- § 19
- Unionsbürger-Evidenz
- § 20
- Wählerverzeichnisse
- § 21
- Ort der Eintragung
- § 22
- Auflegung des Wählerverzeichnisses
- § 23
- (entfällt)
- § 24
- Übermittlung von Wählerverzeichnissen an Parteien
- § 25
- Berichtigungsanträge
- § 26
- Verständigung der zur Streichung beantragten Personen
- § 27
- Entscheidung über Berichtigungsanträge
- § 28
- Richtigstellung des Wählerverzeichnisses
- § 29
- Beschwerden
- § 30
- Nachträgliche Aufnahme in das Wählerverzeichnis
- § 31
- Abschluss des Wählerverzeichnisses
- § 32
- Berichte der Bezirkswahlbehörden an die Landeswahlbehörde über die Zahl der Wahlberechtigten
- § 33
- § 34
- Ort der Ausübung des Wahlrechtes
- § 35
- Ausübung der Wahl vor fliegenden Wahlkommissionen
- 6. Abschnitt Wahlkarten
- § 36
- Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte
- § 37
- Ausstellung der Wahlkarte
- § 38
- Vorgang nach Ausstellung der Wahlkarten
- 7. Abschnitt Wählbarkeit, Wahlbewerbung
- § 39
- Wählbarkeit
- § 40
- Einbringung und Unterstützung der Wahlvorschläge
- § 41
- Inhalt der Wahlvorschläge
- § 42
- Unterscheidende Parteibezeichnung in den Wahlvorschlägen
- § 43
- Zustellungsbevollmächtigter Vertreter; Wechsel
- § 44
- Überprüfung der Wahlvorschläge
- § 45
- Ergänzungsvorschläge
- § 46
- Wahlvorschläge mit gleichen Wahlwerbern
- § 47
- Abschließung und Veröffentlichung der Wahlvorschläge
- § 48
- Verschiebung der Wahl des Bürgermeisters
- § 49
- Zurückziehung von Wahlvorschlägen
- 8. Abschnitt Abstimmungsverfahren
- § 50
- Gemeinde als Wahlort, Verfügungen der Gemeindewahlbehörden
- § 51
- Wahlsprengel
- § 52
- Wahllokale
- § 53
- § 54
- Wahlzelle
- § 55
- Verbotszonen
- § 56
- Wahlzeit
- § 56a
- Vorgang bei der Briefwahl
- § 57
- Wahlzeugen
- § 58
- Leitung der Wahl, Ordnungsgewalt des Wahlleiters
- § 59
- Beginn der Wahlhandlung
- § 60
- Wahlkuverts
- § 61
- Betreten des Wahllokales
- § 62
- Persönliche Ausübung des Wahlrechtes
- § 63
- Identitätsfeststellung
- § 64
- Stimmenabgabe
- § 65
- Vermerke im Abstimmungsverzeichnis und im Wählerverzeichnis durch die Wahlbehörde
- § 66
- (entfällt)
- § 67
- Stimmenabgabe bei Zweifel über die Identität des Wählers
- § 68
- Besondere Wahlsprengel
- § 69
- Stimmabgabe vor den fliegenden Wahlkommissionen
- § 69a
- Stimmabgabe vor dem Wahltag
- § 70
- Amtlicher Stimmzettel
- § 71
- Gültige Ausfüllung
- § 72
- Unterstützung eines Bewerbers durch den Wähler
- § 73
- Mehrere Stimmzettel gleicher Art in einem Wahlkuvert
- § 74
- Ungültige Stimmzettel
- § 75
- Stimmzettelprüfung, Stimmenzählung
- § 76
- Auswertung der vor den fliegenden Wahlkommissionen abgegebenen Stimmen
- § 77
- Niederschrift
- § 77a Auswertung der Briefwahl durch die Wahlbehörde für die Briefwahl
- § 78
- Zusammenrechnung der Sprengelergebnisse durch die Gemeindewahlbehörde, Übermittlung der Wahlakten, Niederschrift
- § 79
- Besondere Maßnahmen bei außergewöhnlichen Ereignissen
- 9. Abschnitt Ermittlungsverfahren
- § 80
- Ermittlung der Wahlergebnisse für die Wahl des Gemeinderates
- § 81
- Zuteilung und Ermittlung der Wahlpunkte
- § 82
- Ermittlung der Wahlergebnisse für die Wahl des Bürgermeisters
- § 83
- Gewählte Mitglieder des Gemeinderates, Ersatzmitglieder
- § 84
- Zum Bürgermeister gewählter Wahlwerber, Stichwahl
- § 85
- Nachwahl des Bürgermeisters durch die Gemeindebürger
- § 86
- Niederschrift und Verlautbarung des Wahlergebnisses
- § 87
- Einsprüche gegen ziffernmäßige Ermittlungen
- 10. Abschnitt Schlussbestimmungen
- § 88
- Kosten
- § 89
- Fristen
- § 90 Schriftliche Anbringen und Bekanntgaben
- § 91 Verweisungen
- Artikel VI
- Artikel XV Inkrafttretens- und Übergangsbestimmungen
- Artikel LVI Inkrafttretensbestimmung
- ( LGBl Nr 47/2025 )