LGBl.Nr. 22/2007
Verordnung der Landesregierung über die Gewährung von Integrationshilfe (LGBl.Nr. 22/2007)
- Verordnung der Landesregierung über die Gewährung von Integrationshilfe (LGBl.Nr. 22/2007)
- Langtitel
- Änderung
- Präambel/Promulgationsklausel
- 1. Abschnitt Leistungen der Integrationshilfe
- § 1*) Integrationshilfe zur gesundheitlichen Rehabilitation
- § 2*) Integrationshilfe zum Besuch einer Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung sowie zur Teilhabe an der schulischen und beruflichen Ausbildung
- § 3*) Integrationshilfe zur Teilhabe am Arbeitsleben
- § 4*) Integrationshilfe zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben
- § 5*) Integrationshilfe zur Entlastung der Familie
- 2. Abschnitt Voraussetzungen für die Gewährung von Integrationshilfe
- § 6*) Grundsatz der Kostentragung
- § 7*) Einsatz von eigenem Einkommen und Vermögen, Berücksichtigung von Unterhalt und sonstigen Ansprüchen
- § 8*) Ausnahme vom Staatsbürgerschaftserfordernis
- 3. Abschnitt Verfahren, Kontrolle und Rückerstattung
- § 9*) Form und Inhalt von Anträgen
- § 10 Bedingungen für die Gewährung von Integrationshilfe
- § 11 Antragserledigung
- § 12 Anzeigepflicht
- § 13 Kontrolle der widmungsgemäßen Verwendung und Mitwirkungspflicht
- § 14*) Rückerstattung
- 4. Abschnitt *) Inkrafttretens-, Außerkrafttretens- und Übergangsbestimmungen
- § 15**)