LGBl. Nr. 27/2005
Verordnung des Landeshauptmannes der Steiermark vom 30. März 2005, mit der ein Schongebiet zur Sicherung der Wasserversorgung und zum Schutze der Wasserversorgungsanlagen des Wasserverbandes Steinberg bestimmt wird (LGBl. Nr. 27/2005)
- Verordnung des Landeshauptmannes der Steiermark vom 30. März 2005, mit der ein Schongebiet zur Sicherung der Wasserversorgung und zum Schutze der Wasserversorgungsanlagen des Wasserverbandes Steinberg bestimmt wird (LGBl. Nr. 27/2005)
- Langtitel
- Präambel/Promulgationsklausel
- § 1
- Geltungsbereich
- § 2
- Schongebietsgrenzen
- § 3
- Abgrenzung zu Weg- und Wasserflächen
- § 4
- Unzulässige Maßnahmen und Tätigkeiten
- § 5
- Bewilligungspflichtige Maßnahmen
- § 6
- Verständigungspflichten bei Wassergefährdung
- § 7
- Kartographische Ausweisung des Schongebietes
- § 8
- Inkrafttreten