LGBl. Nr. 86/2012
Gesetz vom 19. Juni 2012, mit dem eine Gemeindewahlordnung für die Landeshauptstadt Graz (Gemeindewahlordnung Graz 2012) beschlossen wird (LGBl. Nr. 86/2012)
- Gesetz vom 19. Juni 2012, mit dem eine Gemeindewahlordnung für die Landeshauptstadt Graz (Gemeindewahlordnung Graz 2012) beschlossen wird (LGBl. Nr. 86/2012)
- Langtitel
- Änderung
- Präambel/Promulgationsklausel
- 1. Hauptstück Wahl des Gemeinderates
- 1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
- § 1
- Mitglieder, Wahlperiode
- § 2
- Wahlausschreibung, Wahltag, Stichtag
- § 3
- Begriffsbestimmungen
- 2. Abschnitt Wahlbehörden
- § 4
- Allgemeines
- § 5
- Wirkungsbereich der Wahlbehörden
- § 6
- Stadtwahlbehörde
- § 7
- Sprengelwahlbehörden
- § 8
- Besondere Wahlbehörden
- § 9
- Frist zur Bestellung der Sprengelwahlleiterinnen/Sprengelwahlleiter, der ständigen Vertreterinnen/Vertreter und der Stellvertreterinnen/Stellvertreter, Angelobung, Wirkungskreis der Wahlleiterinnen/Wahlleiter
- § 10
- Einbringung der Vorschläge auf Berufung der Beisitzerinnen/Beisitzer und Ersatzbeisitzerinnen/Ersatzbeisitzer
- § 11
- Berufung der Beisitzerinnen/Beisitzer und Ersatzbeisitzerinnen/Ersatzbeisitzer, Entsendung von Vertrauenspersonen
- § 12
- Konstituierung der Wahlbehörden, Angelobung der Beisitzerinnen/Beisitzer und Ersatzbeisitzerinnen/Ersatzbeisitzer
- § 13
- Beschlussfähigkeit, gültige Beschlüsse der Wahlbehörden
- § 14
- Selbstständige Durchführung von Amtshandlungen durch die Wahlleiterin/den Wahlleiter
- § 15
- Änderung in der Zusammensetzung der Wahlbehörden, Amtsdauer derselben
- § 16
- Anspruch auf Vergütung für Mitglieder der Wahlbehörden
- 3. Abschnitt Wahlrecht
- § 17
- Wahlrecht
- § 18
- Ausschluss vom Wahlrecht
- 4. Abschnitt Erfassung der wahlberechtigten Personen
- § 19
- Wählerverzeichnis
- § 20
- Ort der Eintragung
- § 21
- Bericht über die Zahl der wahlberechtigten Personen
- 5. Abschnitt Berichtigungs- und Beschwerdeverfahren
- § 22
- Auflage des Wählerverzeichnisses
- § 23
- Kundmachung in den Häusern
- § 24
- Ausfolgung von Ausdrucken des Wählerverzeichnisses an die wahlwerbenden Gruppen
- § 25
- Berichtigungsanträge
- § 26
- Verständigung der zur Streichung beantragten Personen
- § 27
- Entscheidung über Berichtigungsanträge, Berichtigungskommission
- § 28
- Richtigstellung des Wählerverzeichnisses
- § 29
- Beschwerden
- § 30
- Abschluss des Wählerverzeichnisses, Zustellung einer amtlichen Wahlinformation
- 6. Abschnitt Ort der Ausübung des Wahlrechtes, Wahlkarten und Briefwahl
- § 31
- Teilnahme an der Wahl
- § 32
- Ort der Ausübung des Wahlrechtes
- § 33
- Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte
- § 34
- Ausstellung der Wahlkarte
- § 35
- Ausfolgung oder Übermittlung der Wahlkarte
- § 36
- Vorgang nach Ausstellung der Wahlkarten, Auskunftspflicht
- § 37
- Ausübung des Wahlrechtes mittels Wahlkarte
- 7. Abschnitt Wählbarkeit und Wahlbewerbung
- § 38
- Wählbarkeit und Ausschluss von der Wählbarkeit
- § 39
- Wahlvorschlag
- § 40
- Zustellungsbevollmächtigte Person
- § 41
- Unterscheidende Gruppenbezeichnung in den Wahlvorschlägen
- § 42
- Überprüfung der Wahlvorschläge
- § 43
- Ergänzungsvorschläge
- § 44
- Zurücknahme von Wahlvorschlägen
- § 45
- Wahlvorschläge mit gleichen wahlwerbenden Personen
- § 46
- Abschließung und Veröffentlichung der Wahlvorschläge
- 8. Abschnitt Abstimmungsverfahren
- § 47
- Verfügungen der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters und der Stadtwahlbehörde
- § 48
- Wahlort, Wahlsprengel
- § 49
- Wahllokale
- § 50
- Wahlzelle und Wahlurne
- § 51
- Verbotszonen
- § 52
- Wahlzeit
- § 53
- Vorgang bei der Briefwahl
- § 54
- Wahlzeuginnen/Wahlzeugen
- § 55
- Leitung der Wahl, Ordnungsgewalt der Wahlleiterin/des Wahlleiters
- § 56
- Beginn der Wahlhandlung
- § 57
- Wahlkuverts
- § 58
- Betreten des Wahllokales
- § 59
- Persönliche Ausübung des Wahlrechtes
- § 60
- Identitätsfeststellung
- § 61
- Stimmabgabe
- § 62
- Vermerke im Abstimmungs- und WählerInnenverzeichnis durch die Wahlbehörde
- § 63
- Vorgang bei Wahlkartenwählerinnen/Wahlkartenwählern
- § 65
- Ausübung des Wahlrechts von Personen mit Behandlungsbedarf oder Pflegebedarf in Heil- und Pflegeanstalten einschließlich Alten- und Pflegeheimen sowie Wohneinrichtungen der Behinderten- und Jugendhilfe
- § 66
- Ausübung des Wahlrechts von in ihrer Mobilität eingeschränkten oder in ihrer Freiheit beschränkten Wahlkartenwählerinnen/Wahlkartenwähler
- § 67
- Ausübung des Wahlrechts von in ihrer Freiheit beschränkten wahlberechtigten Personen
- § 68
- Amtlicher Stimmzettel
- § 69
- Gültige Ausfüllung
- § 70
- Vergabe von Vorzugsstimmen
- § 71
- Mehrere Stimmzettel in einem Wahlkuvert
- § 72
- Ungültige Stimmzettel
- 9. Abschnitt Feststellung des Wahlergebnisses
- § 74
- Stimmzettelprüfung, Stimmenzählung
- § 75
- Ermittlung der Vorzugsstimmen
- § 76
- Niederschrift der Sprengelwahlbehörden
- § 77
- Übermittlung des Wahlaktes an die Stadtwahlbehörde
- § 78
- Besondere Maßnahmen bei außergewöhnlichen Ereignissen
- 10. Abschnitt Ermittlungsverfahren
- § 79
- Vorläufige Ermittlung des Wahlergebnisses
- § 80
- Endgültiges Ergebnis, Ermittlung der Gemeinderatsmandate
- § 81
- Ermittlung der Vorzugsstimmen im gesamten Gemeindebereich
- § 82
- Zuweisung der Mandate an die wahlwerbenden Personen der Listen der zum Gemeinderat wahlwerbenden Gruppen, Reihung der Ersatzmitglieder
- § 83
- Niederschrift der Stadtwahlbehörde
- § 84
- Verlautbarung des Wahlergebnisses
- § 85
- Einsprüche gegen ziffernmäßige Ermittlungen
- § 86
- Verständigung der gewählten Personen
- 11. Abschnitt Nicht gewählte Bewerberinnen/Bewerber
- § 87
- Berufung, Ablehnung, Streichung
- 2. Hauptstück Wahl der Bezirksräte
- § 88
- Allgemeines
- § 89
- Anzahl der Mitglieder der Bezirksräte
- § 90
- Wahlrecht
- § 91
- Wählbarkeit
- § 92
- Wahlvorschläge
- § 93
- Stimmabgabe
- § 94
- Amtlicher Stimmzettel
- § 95
- Stimmzettelprüfung, Stimmenzählung, Vorzugsstimmenermittlung, Niederschrift
- § 96
- Ergebnisermittlung
- 3. Hauptstück Wahl des Migrantinnen- und Migrantenbeirates
- § 97
- Begriffsbestimmung, Größe des Beirates, Wahlperiode
- § 98
- Wahlausschreibung
- § 98a
- Übergangsbestimmung zur Novelle LGBl. Nr. 71/2019
- § 99
- Wahlbehörden
- § 100
- Wahlrecht und Wählbarkeit
- § 101
- Wahlordnung, Entfall der Wahl
- § 102
- Ende der Mitgliedschaft, Berufung, Ablehnung, Streichung
- 4. Hauptstück Schlussbestimmungen
- § 103
- Fristen
- § 104
- Aufhebung eines Teiles des Wahlverfahrens durch den Verfassungsgerichtshof
- § 105
- Eigener Wirkungsbereich der Stadt
- § 106
- Verweise
- § 107
- Übergangsbestimmung
- § 107a
- Personenbezogene Bezeichnungen
- § 108
- Inkrafttreten
- § 108a
- Inkrafttreten von Novellen
- § 109
- Außerkrafttreten