LGBl. Nr. 107/2014
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 25. September 2014, mit der für die Marktgemeinde Gröbming eine Fläche als Standort für ein Einkaufszentrum 1 festgelegt wird (LGBl. Nr. 107/2014)
- Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 25. September 2014, mit der für die Marktgemeinde Gröbming eine Fläche als Standort für ein Einkaufszentrum 1 festgelegt wird (LGBl. Nr. 107/2014)
- Langtitel
- Präambel/Promulgationsklausel
- § 1
- Flächenfestlegung
- § 2
- Größenfestlegung
- § 3
- Vorgabe für die Bebauungsplanung
- § 4
- Inkrafttreten