LGBl. Nr. 56/2024
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 6. Juni 2024, mit der ein Entwicklungsprogramm für den Umgang mit wasserbedingten Naturgefahren und Lawinen erlassen wird (LGBl. Nr. 56/2024)
- Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 6. Juni 2024, mit der ein Entwicklungsprogramm für den Umgang mit wasserbedingten Naturgefahren und Lawinen erlassen wird (LGBl. Nr. 56/2024)
- Langtitel
- Präambel/Promulgationsklausel
- 1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
- § 1
- Ziele und Grundsätze
- § 2
- Maßnahmen zur Umsetzung der Ziele; Anwendungsvorrang
- § 3
- Gefahrenzonen und für den Hochwasserabfluss relevante Bereiche
- § 4
- Begriffsbestimmungen
- § 5
- Raumplanerische und wasserwirtschaftliche Voraussetzungen
- 2. Abschnitt Uferstreifen
- § 6
- Maßnahmen in Uferstreifen
- 3. Abschnitt Blaue Funktionsbereiche, blaue Vorbehaltsbereiche, violette Hinweisbereiche
- § 7
- Maßnahmen in blauen Funktionsbereichen, blauen Vorbehaltsbereichen sowie violetten Hinweisbereichen
- 4. Abschnitt Rote und gelbe Gefahrenzonen, rot-gelb schraffierte Funktionsbereiche
- § 8
- Maßnahmen in roten und gelben Gefahrenzonen sowie in rot-gelb schraffierten Funktionsbereichen
- § 9
- Allgemeine Ausnahmen für rote und gelbe Gefahrenzonen sowie rot-gelb schraffierte Funktionsbereiche
- § 10
- Ergänzende Ausnahmen für rote Gefahrenzonen
- § 11
- Ergänzende Ausnahmen für rot-gelb schraffierte Funktionsbereiche
- § 12
- Ergänzende Ausnahmen für gelbe Gefahrenzonen mit erheblicher Gefährdung durch Wildbäche oder Lawinen
- § 13
- Ergänzende Ausnahmen für sonstige gelbe Gefahrenzonen
- § 14
- Änderung der örtlichen Verhältnisse
- 5. Abschnitt Schlussbestimmungen
- § 15
- Übergangsbestimmungen
- § 16
- Inkrafttreten
- § 17
- Außerkrafttreten