Bgld. WKSchG 2024
Burgenländisches Weinbaukulturenschutzgesetz 2024 - Bgld. WKSchG 2024
- Burgenländisches Weinbaukulturenschutzgesetz 2024 - Bgld. WKSchG 2024
- Langtitel
- Präambel/Promulgationsklausel
- 1. Abschnitt Allgemeines
- § 1
- Ziel
- § 2
- Definitionen
- 2. Abschnitt Vertreibung
- § 3
- Örtlicher Geltungsbereich und gemeinsame Maßnahmen zur Vertreibung bei Gefährdung von Weinbaukulturen
- § 4
- Zeitlicher Geltungsbereich der gemeinsamen Maßnahmen zur Vertreibung
- § 5
- Prüfung und Durchführung der gemeinsamen Maßnahmen zur Vertreibung
- § 6
- Vollziehung der gemeinsamen Maßnahmen zur Vertreibung
- § 7
- Kontrolle der gemeinsamen Maßnahmen zur Vertreibung
- § 8
- Kostenverrechnung der gemeinsamen Maßnahmen zur Vertreibung
- 3. Abschnitt Letale Vergrämung
- § 9
- Maßnahmen bei Gefährdung von Weinbaukulturen
- § 10
- Voraussetzungen für die letale Vergrämung
- § 11
- Durchführung der Maßnahme der letalen Vergrämung
- § 12
- Vollziehung der Maßnahme der letalen Vergrämung
- § 13
- Kontrolle der Maßnahme der letalen Vergrämung; Beschränkung der letalen Vergrämung
- 4. Abschnitt Netze zum Schutz der Weinbaukulturen
- § 14
- Schutz durch Netze
- § 15
- Eignung der Netze und Art der Einnetzung
- 5. Abschnitt Strafen und Schlussbestimmungen
- § 16
- Strafbestimmungen
- § 17
- Verweise und Umsetzungshinweis
- § 18
- Inkrafttreten und Außerkrafttreten