Bgld. TZVO 2024
Burgenländische Tierzuchtverordnung 2024 - Bgld. TZVO 2024
- Burgenländische Tierzuchtverordnung 2024 - Bgld. TZVO 2024
- Langtitel
- Präambel/Promulgationsklausel
- 1. Abschnitt Einleitung
- § 1
- Allgemeines
- § 2
- Begriffsbestimmungen
- 2. Abschnitt Anerkennung von Zuchtverbänden und Zuchtunternehmen sowie Genehmigung von Zuchtprogrammen
- § 3
- Zuchtpopulation einer Rasse
- § 4
- Prüfeinsatz
- § 5
- Ausreichende eigene Zuchtpopulation
- § 6
- Anforderungen an Personal von Zuchtverbänden und Zuchtunternehmen
- 3. Abschnitt Tätigwerden von anerkannten Zuchtverbänden und Zuchtunternehmen
- § 7
- Jahresbericht
- 4. Abschnitt Besamungswesen, Embryotransfer
- § 8
- Belegschein, Besamungsschein, Embryoübertragungsschein, Aufzeichnungen
- § 9
- Zulassungsvoraussetzung, Inhalt, Dauer und Abschluss der Ausbildung zur Besamungstechnikerin oder zum Besamungstechniker
- § 10
- Zulassungsvoraussetzung, Inhalt, Dauer und Abschluss der Ausbildung zur Eigenbestandsbesamerin oder zum Eigenbestandsbesamer
- § 11
- Eignungsprüfung und Anpassungslehrgang
- 5. Abschnitt Schlussbestimmungen
- § 12
- Verweise
- § 13
- Umsetzungshinweise
- § 14
- Übergangsbestimmungen
- § 15
- Inkrafttreten, Außerkrafttreten