LGBl.Nr. 89/2010
Verordnung der Landesregierung vom 23. November 2010, mit der die von den Gemeinden aufzubringenden Beiträge zur Bestreitung des Sachaufwandes für die Bereitstellung und Koordination sonderpädagogischer Maßnahmen erhöht werden (LGBl.Nr. 89/2010)
- Verordnung der Landesregierung vom 23. November 2010, mit der die von den Gemeinden aufzubringenden Beiträge zur Bestreitung des Sachaufwandes für die Bereitstellung und Koordination sonderpädagogischer Maßnahmen erhöht werden (LGBl.Nr. 89/2010)
- Langtitel
- Änderung
- Präambel/Promulgationsklausel
- § 1
- § 2
- § 3