Monitoring Gesetzessammlung

LGBl.Nr. 12/1988

AT - Landesrecht Vorarlberg
Staatsrechtliche Vereinbarung über die Aufteilung und Verwendung der nach § 4 Z. 2 des Katastrophenfondsgesetzes 1986, BGBl.Nr.396, zur Verfügung stehenden Mittel für ein Warn- und Alarmsystem sowie die Einräumung wechselseitiger Benützungsrechte an den Anlagen dieses Systems (LGBl.Nr. 12/1988)

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