Monitoring Gesetzessammlung

LGBl.Nr. 95/2008

AT - Landesrecht Burgenland
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 22. Dezember 2008, mit der die Besorgung einzelner Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereichs der Marktgemeinde St. Margarethen im Burgenland aus dem Bereich der örtlichen Baupolizei auf die örtlich zuständige Bezirkshauptmannschaft Eisenstadt-Umgebung übertragen wird (LGBl.Nr. 95/2008)

Durch die Nutzung dieser Website akzeptieren Sie automatisch, dass wir Cookies verwenden. Cookie-Richtlinie

Markierungen
Leseansicht