LGBl.Nr. 6/1994
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 25. Jänner 1994, mit der die Besorgung von Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der nachstehenden Gemeinden aus dem Bereich der örtlichen Baupolizei auf die jeweils angeführte örtlich zuständige Bezirkshauptmannschaft übertragen wird (LGBl.Nr. 6/1994)
- Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 25. Jänner 1994, mit der die Besorgung von Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der nachstehenden Gemeinden aus dem Bereich der örtlichen Baupolizei auf die jeweils angeführte örtlich zuständige Bezirkshauptmannschaft übertragen wird (LGBl.Nr. 6/1994)
- Langtitel
- Präambel/Promulgationsklausel
- a) Bezirkshauptmannschaft Eisenstadt-Umgebung
- b) Bezirkshauptmannschaft Oberwart