LGBl.Nr. 31/1996
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 16. Dezember 1992, mit der die Besorgung von Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinden Bocksdorf, Heugraben und Rohr im Burgenland aus dem Bereich der örtlichenen Baupolizei auf die Bezirkshauptmannschaft Güssing übertragen wird (LGBl.Nr. 31/1996)
- Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 16. Dezember 1992, mit der die Besorgung von Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinden Bocksdorf, Heugraben und Rohr im Burgenland aus dem Bereich der örtlichenen Baupolizei auf die Bezirkshauptmannschaft Güssing übertragen wird (LGBl.Nr. 31/1996)
- Langtitel
- Präambel/Promulgationsklausel