IG-ZG
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- IG-ZG
- Langtitel
- Änderung
- Präambel/Promulgationsklausel
- 1. TEIL Allgemeine Bestimmungen
- § 1. Internationales Gericht
- § 1a. Rechtshilfe für Einrichtungen der Vereinten Nationen zur Ermittlung oder Beweissicherung
- § 2. Allgemeiner Grundsatz
- § 3. Zuständigkeit des Internationalen Gerichtes
- § 4. Österreichische Gerichtsbarkeit
- § 5. Überstellung österreichischer Staatsbürger
- § 6. Verkehr mit dem Internationalen Gericht
- § 7. Vorrechte und Immunitäten
- § 8. Freies Geleit
- 2. TEIL Besondere Bestimmungen
- ERSTER ABSCHNITT Ermittlungen und Verhandlungen des Internationalen Gerichtes in Österreich
- § 9.
- ZWEITER ABSCHNITT Rechtshilfe
- § 10. Verfahrensvorschriften bei der Erledigung von Rechtshilfeersuchen
- § 11. Ladung von Personen
- § 12. Akteneinsicht und Übermittlung von Aktenabschriften
- DRITTER ABSCHNITT
- § 13. Fahndung
- VIERTER ABSCHNITT Überstellungshaft, Überstellung und Durchbeförderung
- § 14. Anbot der Überstellung
- § 15. Vorläufige Überstellungshaft
- § 16. Überstellungshaft und Anordnung der Überstellung
- § 17. Übergabe an das Internationale Gericht
- § 18. Durchbeförderung
- FÜNFTER ABSCHNITT Übernahme der Strafvollstreckung
- § 19. Allgemeine Bestimmungen
- § 20. Verfahren zur Übernahme der Strafvollstreckung
- § 21. Spezialität der Vollstreckung
- § 22. Berichte über den Strafvollzug
- § 23. Bedingte Entlassung und Begnadigung
- § 24. Übertragung der Strafvollstreckung an einen anderen Staat
- § 25. Beendung des Strafvollzuges
- SECHSTER ABSCHNITT
- § 26. Wirkung der Entscheidungen des Internationalen Gerichtes
- § 27. Vollstreckung von Rückstellungsentscheidungen
- 3. TEIL Schlussbestimmungen
- § 28. Inkrafttreten der Stammfassung, Verweise
- § 29. Inkrafttreten von Novellen
- § 30. Vollziehung