WAG 2018
Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 – WAG 2018
- Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 – WAG 2018
- Langtitel
- Änderung
- Präambel/Promulgationsklausel
- 1. Hauptstück Allgemeines
- 1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
- § 1. Begriffsbestimmungen
- § 2. Ausnahmen
- § 3. Wertpapierfirmen
- § 4. Wertpapierdienstleistungsunternehmen
- § 6. Rücknahme und Erlöschen der Konzession
- § 7. Anwendung des BWG
- § 8. Verschwiegenheitspflicht
- § 9. Firmenbuch
- § 12. Geschäftsleitung und Aufsichtsrat
- § 13. Aktionäre und sonstige Gesellschafter mit qualifizierten Beteiligungen
- § 14. Mitteilung eines beabsichtigten Erwerbs
- § 15. Verfahren für die Beurteilung
- § 16. Kriterien für die Beurteilung
- 2. Abschnitt Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit
- § 17. Wertpapierdienstleistungen, Anlagetätigkeiten, MTF und OTF aus Mitgliedstaaten in Österreich
- § 18. Wertpapierdienstleistungen, Anlagetätigkeiten, MTF und OTF in Mitgliedstaaten
- § 19. Errichtung einer Zweigstelle aus einem Mitgliedstaat in Österreich
- § 20. Errichtung einer Zweigstelle in einem Mitgliedstaat
- 3. Abschnitt Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und Anlagetätigkeiten durch Drittlandfirmen
- § 21. Errichtung einer Zweigstelle
- § 22. Mitteilungspflicht
- § 23. Erteilung der Zulassung
- § 24. Erbringung von Dienstleistungen auf Veranlassung des Kunden
- § 25. Entzug der Zulassung
- 2. Hauptstück Organisatorische Anforderungen
- 1. Abschnitt Organisation
- § 26. Rechtsträger
- § 27. Algorithmischer Handel
- § 28. Direkter elektronischer Zugang
- § 29. Allgemeine organisatorische Anforderungen
- § 30. Produktüberwachungspflichten für Rechtsträger, die Finanzinstrumente konzipieren
- § 31. Produktüberwachungspflichten für Vertreiber
- § 31a. Ausnahme von Anforderungen an die Produktüberwachung
- § 32. Risikomanagement und interne Revision
- § 33. Verpflichtung zum Führen von Aufzeichnungen
- 2. Abschnitt Auslagerung und Heranziehung von vertraglich gebundenen Vermittlern und Wertpapiervermittlern
- § 34. Auslagerung von wesentlichen betrieblichen Aufgaben an Dienstleister
- § 35. Erbringung von Dienstleistungen über einen anderen Rechtsträger
- § 36. Heranziehung von vertraglich gebundenen Vermittlern
- § 37. Heranziehung von Wertpapiervermittlern
- 3. Abschnitt Schutz des Kundenvermögens
- § 38. Schutz der Finanzinstrumente und Gelder von Kunden
- § 39. Hinterlegung von Kundenfinanzinstrumenten
- § 40. Hinterlegung von Kundengeldern
- § 41. Verwendung der Finanzinstrumente von Kunden
- § 42. Unangemessene Verwendung von Finanzsicherheiten in Form der Vollrechtsübertragung
- § 43. Regelungen im Bereich der Unternehmensführung zum Schutz der Vermögenswerte von Kunden
- § 44. Berichte von Abschlussprüfern
- 4. Abschnitt Interessenkonflikte
- § 45. Für Kunden potenziell nachteilige Interessenkonflikte
- § 46. Offenlegung von Interessenkonflikten
- 5. Abschnitt Verpflichtung zum Handeln im besten Interesse des Kunden
- § 47. Allgemeine Pflichten
- § 48. Angemessene Informationen für Kunden
- § 49. Redliche, eindeutige und nicht irreführende Informationen
- § 50. Plichten bei unabhängiger Anlageberatung
- § 51. Gewährung und Annahme von Vorteilen
- § 52. Qualitätsverbesserung der Dienstleistung
- § 53. Gewährung und Annahme von Vorteilen bei unabhängiger Anlageberatung und Portfolioverwaltung
- § 54. Gewährung und Annahme von Vorteilen in Zusammenhang mit Analysen
- 6. Abschnitt Eignung und Angemessenheit von Wertpapierdienstleistungen
- § 55. Allgemeine Bestimmung
- § 56. Eignung von Anlageberatungs- und Portfolioverwaltungsdienstleistungen
- § 57. Angemessenheit von sonstigen Wertpapierdienstleistungen
- § 58. Geschäfte, die nur in der Ausführung oder Annahme und Übermittlung von Kundenaufträgen bestehen
- § 59. Dokumentation der Rechte und Pflichten der Vertragsparteien
- 7. Abschnitt Berichtspflichten gegenüber den Kunden
- § 60. Berichtspflicht
- § 61. Wohnimmobilienkreditverträge
- 8. Abschnitt Bestmögliche Durchführung von Dienstleistungen
- § 62. Bestmögliche Durchführung
- § 63. Ausführungspolitik
- § 64. Organisatorische Vorschriften über die Ausführungspolitik
- 9. Abschnitt Bearbeitung von Kundenaufträgen
- § 65. Bearbeitung von Kundenaufträgen
- 10. Abschnitt Professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien
- § 66. Professionelle Kunden
- § 67.
- § 68. Geschäfte mit geeigneten Gegenparteien
- 11. Abschnitt Unerbetene Nachrichten und Haustürgeschäfte
- § 69. Unerbetene Nachrichten
- § 70. Haustürgeschäfte
- 3. Hauptstück Aufsicht und sonstige Maßnahmen
- 1. Abschnitt Rechnungslegung, Anlegerentschädigung und Geschäftsaufsicht
- § 71. Rechnungslegung und Jahresabschlussprüfung
- § 72.
- § 73. Anlegerentschädigung
- § 74. Finanzierung der Anlegerentschädigung
- § 75. Informationspflichten
- § 76. Freiwillig ergänzend angeschlossene Wertpapierfirmen
- § 77. Geschäftsaufsicht und Insolvenzbestimmungen
- § 78.
- § 79.
- § 80.
- § 81.
- § 82.
- § 83.
- § 84.
- § 85.
- § 86.
- § 87.
- § 88.
- 2. Abschnitt Aufsichtsbefugnisse und Verfahrensvorschriften
- § 89. Kosten
- § 90. Aufsicht
- § 90a. ESAP-Sammelstelle für die Verordnung (EU) 2019/2088 und freiwillig übermittelte Informationen
- § 91. Form der Kommunikation mit der FMA – elektronische Übermittlung
- § 92. Weitere Aufsichtsmaßnahmen
- § 93. Berichtspflicht von Abschlussprüfern
- § 94. Strafbestimmungen
- § 95.
- § 96. Strafbestimmungen betreffend juristische Personen
- § 97. Wirksame Ahndung von Verstößen
- § 98. Meldung von Verstößen
- § 99. Meldung an die ESMA
- § 100. Veröffentlichung von Maßnahmen und Sanktionen
- § 101. Rechtsschutz gegen Veröffentlichungen der FMA
- § 102. Besondere Verfahrensbestimmungen
- § 103. Datenschutz
- 3. Abschnitt Behördliche Zusammenarbeit
- § 104. Kontaktstelle und Informationsaustausch
- § 105. Zusammenarbeit und Informationsaustausch mit der ESMA
- § 106. Zusammenarbeit bei der Überwachung, Überprüfung vor Ort und bei Ermittlungen
- § 107. Bindende Vermittlung
- § 108. Ablehnung der Zusammenarbeit und Behördenkonsultation
- § 109. Befugnisse der Aufnahmemitgliedstaaten
- § 110. Von den Aufnahmemitgliedstaaten zu treffende Sicherungsmaßnahmen
- § 111. Zusammenarbeit und Informationsaustausch mit Drittländern
- 4. Hauptstück Übergangs- und Schlussbestimmungen
- § 112. Übergangsbestimmungen
- § 113.
- § 113a.
- § 114. Verweise und Verordnungen
- § 114a. Umsetzungshinweis
- § 115. Sprachliche Gleichbehandlung
- § 116. Vollziehung
- § 117. Inkrafttreten
- § 118. Außerkrafttreten
- Artikel 1
- Umsetzungshinweis
- Artikel 1
- Umsetzungshinweis
- (Anm.: aus BGBl. I Nr. 25/2021 , zu § 90, BGBl. I Nr. 107/2017 )
- Artikel 1
- Umsetzungshinweis
- (Anm.: aus BGBl. I Nr. 63/2023 zu § 1, BGBl. I Nr. 107/2017 )