BGBl. Nr. 389/1993
Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über die Wahl der Vertreter der Lehrer und der Erziehungsberechtigten in den Schulgemeinschaftsausschuß (BGBl. Nr. 389/1993)
- Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über die Wahl der Vertreter der Lehrer und der Erziehungsberechtigten in den Schulgemeinschaftsausschuß (BGBl. Nr. 389/1993)
- Langtitel
- Präambel/Promulgationsklausel
- 1. Abschnitt Wahl der Vertreter der Lehrer
- § 1. Wahlausschreibung, Wahltermin
- § 2. Kandidaten
- § 3. Stimmzettel
- § 4. Stimmabgabe
- § 5. Wahlergebnis
- § 6. Anfechtung der Wahl
- § 7. Wiederholung der Wahl
- 2. Abschnitt Wahl der Vertreter der Erziehungsberechtigten
- § 8. Wahlausschreibung
- § 9. Wahltermin
- § 10. Kandidaten
- § 11. Durchführung der Wahl
- § 12. Stimmabgabe auf dem Wege durch die Post (Briefwahl)
- § 13. Bekanntgabe des Wahlergebnisses
- 3. Abschnitt
- § 14. Ergänzende Bestimmungen
- § 15.
- § 16.
- § 17.
- 4. Abschnitt
- § 18. Inkrafttreten und Außerkrafttreten