BGBl. Nr. 138/1988
Kundmachung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 26. Feber 1988 über die Aufhebung der Z 1 der Verordnung des Bürgermeisters der Marktgemeinde Hard, mit welcher die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten mittels Automaten verboten wird, durch den Verfassungsgerichtshof (BGBl. Nr. 138/1988)
- Kundmachung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 26. Feber 1988 über die Aufhebung der Z 1 der Verordnung des Bürgermeisters der Marktgemeinde Hard, mit welcher die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten mittels Automaten verboten wird, durch den Verfassungsgerichtshof (BGBl. Nr. 138/1988)
- Langtitel
- Präambel/Promulgationsklausel