(VetSEE-VO)
VetSEE-VO ((VetSEE-VO))
- VetSEE-VO ((VetSEE-VO))
- Langtitel
- Präambel/Promulgationsklausel
- 1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
- § 1. Sachlicher Geltungsbereich
- § 2. Begriffsbestimmungen
- § 3. Zulassung und behördliche Genehmigung
- § 4. Behördliche Kontrolle
- 2. Abschnitt Bestimmungen für Samen
- § 5. Gewinnung und Kennzeichnung von Samen
- § 6. Bestimmungen für das Inverkehrbringen und Abgabe von Samen
- § 7. Verbot für das Inverkehrbringen und die Abgabe von Samen
- § 8. Anwendung von Samen
- § 9. Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit von Samen
- 3. Abschnitt Bestimmungen für Eizellen und Embryonen
- § 10. Kennzeichnung von Eizellen und Embryonen
- § 11. Bestimmungen für das Inverkehrbringen von Eizellen und Embryonen
- § 12. Ausnahmen für das nationale Inverkehrbringen von Embryonen von Rindern
- § 13. Verbot des in Inverkehrbringens von Eizellen und Embryonen
- § 14. Anwendung von Eizellen und Embryonen
- § 15. Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit von Eizellen und Embryonen
- 4. Abschnitt Maßnahmen bei Gefahr einer Seuchenverbreitung
- § 16. Anwendungsverbot und Informationspflicht
- § 17. Anzeigepflicht bei Seuchenverdacht
- § 18. Verdacht bei Erzeugnissen
- 5. Abschnitt Sonstige Maßnahmen
- § 19. Gute Hygienepraxis und Biosicherheitsmaßnahmen
- § 20. Buchführung
- § 21. Kontrolle der sonstigen Maßnahmen
- 6. Abschnitt Schluss- und Übergangsbestimmungen und Inkrafttreten
- § 22. Verweisungen
- § 23. Übergangsbestimmung
- § 24. Inkrafttreten