VEVO 2022
Veterinärbehördliche Einfuhrverordnung 2022 – VEVO 2022 (VEVO 2022)
- Veterinärbehördliche Einfuhrverordnung 2022 – VEVO 2022 (VEVO 2022)
- Langtitel
- Änderung
- Präambel/Promulgationsklausel
- 1. Hauptstück Allgemeine Bestimmungen
- § 1. Sachlicher Geltungsbereich
- § 2. Begriffsbestimmungen
- § 3. Veröffentlichungen in den Amtlichen Veterinärnachrichten
- § 4. Verweisungen und durchgeführte unionsrechtliche Vorschriften
- 2. Hauptstück Besondere Bestimmungen
- 1. Abschnitt Kontrollpflicht und Ausnahmebestimmungen
- § 5. Kontrollpflicht
- § 6. Veterinärabkommen
- § 7. Tiere, die von der veterinärbehördlichen Kontrolle ausgenommen sind
- § 8. Waren und Gegenstände, die von der veterinärbehördlichen Kontrolle ausgenommen sind
- 2. Abschnitt Allgemeine Einfuhr- und Durchfuhrbestimmungen
- § 9. Bescheinigungen
- § 10. Formulare
- § 11. Anforderungen an kontrollpflichtige Sendungen
- § 12. Bewilligungsfreie Einfuhr
- § 13. Bewilligungspflichtige Einfuhr
- § 14. Einfuhrbewilligungen
- § 15. Zulassung der Herkunftsbetriebe
- § 16. Zulassung der Bestimmungsbetriebe
- 3. Abschnitt Besondere Einfuhr- und Durchfuhrbestimmungen
- § 17. Einfuhr- und Durchfuhrverbote
- § 18. Beschränkungen im Seuchenfall
- § 19. Einfuhrverbote wegen Verstoßes gegen Vorschriften des Bestimmungsstaates
- § 20. Durchfuhr von Tieren
- § 21. Durchfuhr von Waren und Gegenständen
- § 22. Wiedereinfuhr von Tieren
- § 23. Wiedereinfuhr von Waren und Gegenständen
- § 24. Transportmittel und -behältnisse
- § 25. Transport zum und Maßnahmen am Bestimmungsort bei lebenden Tieren
- § 26. Transport von Waren und Gegenständen an den Bestimmungsort und Maßnahmen am Bestimmungsort
- 4. Abschnitt Veterinärbehördliche Grenzkontrolle
- § 27. Grenzkontrolle
- § 28. Kontrollorgane
- § 29. Gebühren
- § 30. Anmeldung von Sendungen
- § 31. Grenztierärztliche Kontrolle
- § 32. Dokumentenprüfung, Nämlichkeitskontrolle, Warenuntersuchung
- § 33. Grenztierärztliche Zulassung zur Einfuhr oder Durchfuhr
- § 34. Zurückweisung
- § 35. Einfuhr von Waren und Gegenständen in Freizonen, Zolllager oder in Lager von Schiffsausstattern
- § 36. Tiere, die nicht der grenztierärztlichen Kontrolle gestellt wurden, und Heimtiere, die nicht der Kontrolle gestellt wurden
- § 37. Waren und Gegenstände, die nicht der grenztierärztlichen Kontrolle gestellt wurden
- § 38. Packstück- und Raumverschlüsse
- 5. Abschnitt Kontrollbefugnisse der Behörde
- § 39. Weiterreichende Kontrollbefugnisse der Behörde
- § 40. Mitwirkungs- und Duldungspflichten, der für die Sendung verantwortlichen Person
- § 41. Befugnisse und Aufgaben der Zollbehörde
- Schlussbestimmungen
- § 42. Inkrafttreten und Außerkrafttreten von Vorschriften sowie Übergangsbestimmungen
- Gebiete der Europäischen Union und Gebiete des EWR und Gebiete mit besonderen Verträgen im Veterinärbereich A. Gebiete der Europäischen Union
- B. Gebiete des EWR
- C. Gebiete mit besonderen Verträgen