BVO 2022
Veterinärbehördliche Binnenmarktverordnung 2022 – BVO 2022
- Veterinärbehördliche Binnenmarktverordnung 2022 – BVO 2022
- Langtitel
- Änderung
- Präambel/Promulgationsklausel
- 1. Hauptstück Allgemeine Bestimmungen
- § 1. Anwendungsbereich
- § 2. Begriffsbestimmungen
- § 3. Veterinärabkommen
- § 4. Bescheinigungen und Formulare
- 2. Hauptstück Verbringen von Tieren, Erzeugnissen und Gegenständen in andere oder aus anderen Mitgliedstaaten der EU
- 1. Abschnitt Bedingungen für Verbringungen
- § 5. Allgemeine Bestimmungen für Verbringungen
- § 6. Reinigung und Desinfektion beim Verbringen in oder aus einem anderen Mitgliedstaat der EU
- § 7. Verbringungen nach Österreich
- § 8. Verbringungen aus Österreich
- § 9. Registrierung und Zulassung von Betrieben
- § 10. Überprüfung von zulassungspflichtigen Betrieben und Einrichtungen
- § 11. Bewilligungspflichtiges Verbringen
- § 12. Verbringungsbeschränkungen aus tierseuchenrechtlichen Gründen
- § 13. Maßnahmen bei Gefahr einer Seuchenverbreitung
- § 14. Maßnahmen bei Feststellung von Mängeln
- 2. Abschnitt Spezielle Bestimmungen für das Verbringen von Tieren
- § 15. Besondere Bestimmungen für das innerösterreichische Verbringen bestimmter Tierarten aus Drittstaaten
- § 16. Verbringungen von Hunden, Katzen und Frettchen
- § 17. Alpenweideviehverkehr
- § 18. Ausfuhr von Tieren
- 3. Abschnitt Kontrollbefugnisse der Behörde
- § 19. Behördliche Maßnahmen
- § 20. Pflichten des Unternehmers
- 3. Hauptstück Schlussbestimmungen
- § 21. Unberührt bleibende Vorschriften
- § 22. Inkrafttreten und Außerkrafttreten von Vorschriften sowie Übergangsbestimmungen
- § 23. Verweisungen
- Gebiete der Europäischen Union und des EWR und von Staaten mit besonderen Verträgen, in denen das Recht der Verbringungen innerhalb der EU zur Anwendung kommt. A. Gebiete der Europäischen Union
- B. Gebiete des sonstigen EWR
- C. Gebiete mit besonderen Verträgen im Veterinärbereich
- Allgemeine Grundlagen für die Reinigung und Desinfektion Reinigung
- Desinfektion
- 1. Physikalische Verfahren Thermische Verfahren
- Feuchte Hitze
- Trockene Hitze
- 2. Chemische Desinfektionsverfahren und Desinfektionsmittel Allgemeines zu den Desinfektionsmitteln
- Zu beachtende Faktoren: Einwirkungszeit
- Temperatur
- Konzentration und Eiweißfehler
- pH-Wert und Materialverträglichkeit
- Ausbringen des Desinfektionsmittels: Ausbringen des Desinfektionsmittels in fester Form
- Ausbringen des Desinfektionsmittels in flüssiger Form (Scheuer-, Sprüh- und Tauchverfahren)
- Ausbringen des Desinfektionsmittels als Aerosol
- Ausbringen des Desinfektionsmittels als Gas
- 2.1. Chemische Desinfektionsverfahren 2.2 Chemische Desinfektion mit Grundchemikalien
- Chemikalien Kalk (Löschkalk – Ca(OH) 2 )
- Chlorkalk (CaClOCl), Chlorkalkmilch oder andere Mittel, die freies Chlor abgeben:
- Natronlauge (NaOH)
- Formalin (HCHO): (35-40%ige Formaldehydlösung)
- Peressigsäure (CH 3 -COOH)
- Chloramin T
- 2.3 Chemische Desinfektionsmittel (Handelspräparate)
- 2.3.1 Wirkstoffgruppen chemischer Desinfektionsmittel (Handelspräparate) Registrierung von Desinfektionsmitteln:
- Aldehyde
- Chlor und Chlorverbindungen
- Jod und Jodophore
- Phenole und Phenolderivate
- Oberflächenaktive Verbindungen (Quats, Tenside)
- Kresole