VerwGesG 2016
Verwertungsgesellschaftengesetz 2016 – VerwGesG 2016
- Verwertungsgesellschaftengesetz 2016 – VerwGesG 2016
- Langtitel
- Änderung
- Präambel/Promulgationsklausel
- 1. Abschnitt Allgemeines
- § 1. Gegenstand dieses Bundesgesetzes
- § 2. Definitionen
- 2. Abschnitt Wahrnehmungsgenehmigung
- § 3. Erfordernis und Voraussetzungen der Wahrnehmungsgenehmigung
- § 4. Unabhängige Verwertungseinrichtungen
- § 5. Hauptberufliche Geschäftsführung
- § 6. Organisationsvorschriften
- § 7. Monopolgrundsatz
- § 8. Verfahren
- § 9. Dauer und Kundmachung von Wahrnehmungsgenehmigungen
- § 10. Abgrenzung von Wahrnehmungsgenehmigungen
- § 11. Übertragung der Wahrnehmungsgenehmigung und Zusammenschluss von Verwertungsgesellschaften
- 3. Abschnitt Mitgliedschaft und Unternehmensverfassung
- § 12. Mitgliedschaft
- § 13. Organe einer Verwertungsgesellschaft
- § 14. Mitgliederhauptversammlung
- § 15. Teilnahme- und Stimmrecht
- § 16. Delegiertenversammlung
- § 17. Bezugsberechtigtenversammlung
- § 18. Kurienversammlungen
- § 19. Aufsichtsrat
- § 20. Geschäftsführung
- § 21. Rechnungslegung
- § 22. Vermeidung und Offenlegung von Interessenkonflikten
- 4. Abschnitt Rechte und Pflichten gegenüber Rechteinhabern und Bezugsberechtigten
- § 23. Wahrnehmungspflicht
- § 24. Wahrnehmungsvertrag
- § 25. Wahrnehmungsvermutung
- § 25a. Wahrnehmung von Rechten an nicht verfügbaren Werken
- § 25b. Erweiterte kollektive Rechtewahrnehmung
- § 26. Bewilligungen für nicht-kommerzielle Nutzungen
- § 27. Beendigung des Wahrnehmungsvertrags
- § 28. Informationsverpflichtungen vor Abschluss eines Wahrnehmungsvertrags
- § 29. Rechtewahrnehmung
- § 30. Einziehung und Verwaltung der Einnahmen
- § 31. Nichtdiskriminierung von Bezugsberechtigten anderer Verwertungsgesellschaften
- § 32. Abzüge
- § 33. Soziale und kulturelle Einrichtungen
- § 34. Verteilung
- § 35. Nicht verteilbare Beträge
- 5. Abschnitt Rechte und Pflichten gegenüber Nutzern
- § 36. Erteilung von Nutzungsbewilligungen
- § 37. Bedingungen und Tarife für Nutzungsbewilligungen und Vergütungsansprüche
- § 38. Tarife für Geräte und Speichermedien
- § 39. Beirat für die Geräte- und Speichermedienvergütung
- § 40. Reaktion auf Anfragen, elektronische Kommunikation
- 6. Abschnitt Transparenz- und Berichtspflichten
- § 41. Rechnungslegung gegenüber Rechteinhabern
- § 42. Rechnungslegung gegenüber anderen Verwertungsgesellschaften
- § 43. Auskunft über das Repertoire
- § 44. Veröffentlichungspflichten
- § 45. Transparenzbericht
- § 46. Prüfung und Offenlegung des Transparenzberichts
- 7. Abschnitt Gesamtverträge
- § 47. Gesamtverträge
- § 48. Gesamtvertragsfähigkeit
- § 49. Normative Wirkung
- § 50. Form und Inhalt
- § 51. Veröffentlichung und Inkrafttreten
- § 52. Geltungsdauer
- § 53. Verträge mit dem ORF, dem Bund und den Ländern
- 8. Abschnitt Sondervorschriften für Verwertungsgesellschaften, die Mehrgebietslizenzen für Online-Rechte an Musikwerken vergeben
- § 54. Anforderungen an Verwertungsgesellschaften, die Nutzungsbewilligungen für Online-Dienste in mehreren Staaten erteilen
- § 55. Befassung der Aufsichtsbehörde
- § 56. Auskunft über das Repertoire
- § 57. Sammlung und Sicherung des Datenbestandes
- § 58. Überwachung, Nutzungsmeldung, Abrechnung
- § 59. Verteilung und Rechnungslegung
- § 60. Verträge zwischen Verwertungsgesellschaften
- § 61. Wahrnehmungspflicht
- § 62. Ausnahme für Online-Rechte an Musikwerken für Hörfunk- und Fernsehprogramme
- 9. Abschnitt Beschwerdemanagement, Streitbeilegung und Aufsicht
- 1. Unterabschnitt Beschwerdemanagement
- § 63. Beschwerdemanagement
- 2. Unterabschnitt Streitbeilegung
- § 64. Vermittlung durch die Aufsichtsbehörde
- § 65. Streitbeilegung durch den Schlichtungsausschuss
- 3. Unterabschnitt Satzungen
- § 66. Satzungen
- § 67. Anrufung des Schlichtungsausschusses
- § 68. Inkrafttreten und Kundmachung von Satzungen
- 4. Unterabschnitt Aufsicht
- § 69. Inhalt der Aufsicht
- § 70. Mitteilungspflichten
- § 71. Aufsichtsbehördliche Maßnahmen
- § 72. Widerruf der Wahrnehmungsgenehmigung
- § 73. Wirkungen des Widerrufs der Wahrnehmungsgenehmigung
- § 74. Kontrolle der Bedingungen für Wahrnehmungsverträge
- § 75. Veröffentlichungen der Aufsichtsbehörde
- § 76. Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden in der Europäischen Union und im Europäischen Wirtschaftsraum
- § 77. Zusammenarbeit mit der Kommission
- § 78. Strafen
- 5. Unterabschnitt Behörden und Verfahren
- § 79. Urheberrechtssenat
- § 80. Vergütungen und Gebühren für den Urheberrechtssenat
- § 81. Verfahren vor dem Urheberrechtssenat
- § 82. Schlichtungsausschuss
- § 83. Aufsichtsbehörde für Verwertungsgesellschaften
- § 84. Finanzierung der Aufsichtsbehörde
- 10. Abschnitt Schluss- und Übergangsbestimmungen
- § 85. Abgabenbefreiung
- § 86. Inkrafttreten
- § 87. Weitergeltung von Rechtsakten
- § 88. Anpassung der Organisationsvorschriften, Wahrnehmungsverträge und Verteilungsbestimmungen
- § 89. Informationspflichten über die Rechtewahrnehmung
- § 90. Übergangsbestimmungen für Transparenz- und Berichtspflichten, Verteilung
- § 91. Zugang zur Mehrgebietslizenzierung
- § 92. Zusammenarbeit mit der Kommission
- § 93. Vollziehung