Monitoring Gesetzessammlung

BGBl. Nr. 179/1953

AT - Österreichisches Bundesrecht
Verordnung des Bundesministeriums für soziale Verwaltung vom 17. November 1953 über die Verlängerung der Frist für die Geltendmachung von Ansprüchen nach dem Siebenten Rückstellungsgesetz. (BGBl. Nr. 179/1953)

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