Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, mit der der Bundesrechenzentrum GmbH der Betrieb und die Weiterentwicklung eines Internetserviceportals für Bürgerinnen und Bürger (Bürgerserviceportal) und von bestimmten IT-Verfahren, die bisher zum Wirkungsbereich der Steuer- und Zollverwaltung gehört haben, übertragen werden (BGBl. II Nr. 256/2018)