BGBl. Nr. 267/1991
Verordnung des Bundeskanzlers über die Kundmachung der Regelung Nr. 84 gemäß dem Übereinkommen über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen und über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung (BGBl. Nr. 267/1991)
- Verordnung des Bundeskanzlers über die Kundmachung der Regelung Nr. 84 gemäß dem Übereinkommen über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen und über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung (BGBl. Nr. 267/1991)
- Langtitel
- Präambel/Promulgationsklausel