TVG 2012
Tierversuchsgesetz 2012 – TVG 2012
- Tierversuchsgesetz 2012 – TVG 2012
- Langtitel
- Änderung
- Präambel/Promulgationsklausel
- 1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
- § 1. Gegenstand
- § 2. Begriffsbestimmungen
- § 3. Schweregrade
- § 4. Unzulässige Tierversuche
- § 5. Zulässige Zwecke von Tierversuchen
- § 6. Leitende Grundsätze
- § 7. Tötungsmethoden
- § 8. Betäubungsmethoden
- § 9. Erneute Verwendung von Tieren
- § 10. Freilassung von Tieren und private Unterbringung
- § 11. Abschluss von Tierversuchen
- 2. Abschnitt Besondere Vorschriften für bestimmte Tierarten
- § 12. Gefährdete Tierarten
- § 13. Nichtmenschliche Primaten
- § 14. Wildlebende Tiere
- § 15. Speziell für die Verwendung in Tierversuchen gezüchtete Tiere
- 3. Abschnitt Anforderungen an Züchter, Lieferanten und Verwender
- § 16. Genehmigung von Züchtern, Lieferanten und Verwendern
- § 17. Vorläufiger oder endgültiger Widerruf
- § 18. Anforderungen an Anlagen und Ausstattungen
- § 19. Anforderungen an das Personal
- § 20. Tierärztliche Betreuung
- § 21. Tierschutzgremium
- § 22. Aufzeichnungen zu den Tieren
- § 23. Informationen über Hunde, Katzen und nichtmenschliche Primaten
- § 24. Kennzeichnung und Identifizierung von Hunden, Katzen und nichtmenschlichen Primaten
- § 25. Pflege und Unterbringung
- 4. Abschnitt Anforderungen an Projekte
- § 26. Genehmigung von Projekten
- § 27. Genehmigung von Projektleiterinnen und Projektleitern
- § 28. Änderung, Erneuerung oder Widerruf einer Projektgenehmigung
- § 29. Projektbeurteilung
- § 30. Rückblickende Bewertung
- § 31. Information der Öffentlichkeit und Dokumentation
- 5. Abschnitt Überwachung
- § 32. Kontrolle durch die zuständigen Behörden
- § 33. Überprüfung der Kontrollen
- § 34. Sicherungs- und Zwangsmaßnahmen
- 6. Abschnitt Organisation und Zusammenarbeit im Bereich des Tierversuchswesens
- § 35. Tierversuchskommission des Bundes
- § 36. Kommissionen
- § 37. Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission
- § 38. Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission zur Entwicklung alternativer Ansätze
- 7. Abschnitt Schlussbestimmungen
- § 39. Strafbestimmungen
- § 40. Arbeitnehmerschutz bei Verweigerung von Tierversuchen
- § 41. Umsetzungshinweis
- § 42. Übergangsbestimmungen
- § 43. Verordnungsermächtigungen
- § 44. In- und Außerkrafttreten
- § 45. Vollziehung