SchUG-BKV
Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge – SchUG-BKV
- Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge – SchUG-BKV
- Beachte für folgende Bestimmung
- Langtitel
- Änderung
- Präambel/Promulgationsklausel
- 1. ABSCHNITT Allgemeine Bestimmungen
- § 1. Geltungsbereich
- § 2. Erfüllung der Aufgabe der österreichischen Schule
- § 3. Personenbezogene Bezeichnungen
- § 4. Begriffsbestimmungen
- 2. ABSCHNITT Aufnahme in die Schule
- § 5. Aufnahme als ordentlicher Studierender
- § 6. Aufnahme als außerordentlicher Studierender
- § 7. Aufnahmsverfahren
- 3. ABSCHNITT Aufnahms- und Eignungsprüfungen
- § 8. Prüfungstermine
- § 9. Durchführung der Aufnahms- und Eignungsprüfungen
- § 10. Prüfungsergebnis
- 4. ABSCHNITT Unterrichtsordnung
- § 11. Modulbildung, Lehrfächerverteilung
- § 12. Stundenplan, individuelle Modulwahl
- § 13. Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen
- § 14. Freigegenstände, unverbindliche Übungen und Förderunterricht
- § 15. Schulveranstaltungen
- § 16. Unterrichtsmittel
- § 17. Unterrichtssprache
- 5. ABSCHNITT Unterrichtsarbeit und Studierendenbeurteilung
- § 18. Unterrichts- und Bildungsarbeit
- § 19. Leistungsfeststellung
- § 20. Leistungsbeurteilung
- § 21. Modulbeurteilung
- § 22. Information der Studierenden
- § 23. Kolloquien
- § 23a. Modulprüfungen
- § 24. Zeugnisse
- § 25. Schulbesuchsbestätigung
- 6. ABSCHNITT
- Aufsteigen, Erfolgreicher Abschluss, Wiederholen, Anrechnungen
- § 26. Aufsteigen
- § 27. Erfolgreicher Abschluss
- § 28. Wiederholen
- § 30. Anrechnungen beim Übertritt in eine andere Schulart (Schulform, Fachrichtung, Ausbildung)
- 7. ABSCHNITT Höchstdauer und Beendigung des Schulbesuches
- § 31. Höchstdauer des Schulbesuches
- § 32. Beendigung des Schulbesuches
- 8. Abschnitt Abschließende Prüfungen; Externistenprüfungen
- § 33. Form und Umfang der abschließenden Prüfungen
- § 34. Prüfungskommission
- § 35. Prüfungstermine
- § 36. Zulassung zur Prüfung
- § 37. Prüfungsgebiete, Aufgabenstellungen, Prüfungsvorgang
- § 38. Beurteilung der Leistungen bei der Prüfung
- § 39. Prüfungszeugnisse
- § 40. Wiederholung von Teilprüfungen bzw. von Prüfungsgebieten
- § 41. Zusatzprüfungen
- § 42. Externistenprüfungen
- 9. ABSCHNITT Schulordnung
- § 43. Pflichten der Studierenden
- § 44. Hausordnung
- § 45. Fernbleiben von der Schule
- § 46. Ausschluß von der Schule
- 10. ABSCHNITT Funktionen des Lehrers; Lehrerkonferenzen
- § 47. Lehrer
- § 48. Kustos
- § 49. Werkstättenleiter und Bauhofleiter
- § 51. Abteilungsvorstand und Fachvorstand
- § 52. Studienkoordinator
- § 52a. Bereichsleiter, Bereichsleiterin
- § 53. Schulleitung, Schulcluster-Leitung
- § 54. Lehrerkonferenzen
- 11. ABSCHNITT Schule und Studierende
- § 55. Rechte der Studierenden
- § 55a. Studierendenkarte
- § 56. Studierendenvertreter
- § 57. Wahl der Studierendenvertreter
- § 58. Schulgemeinschaftsausschuß
- § 58a. Schulclusterbeirat
- 12. ABSCHNITT Erweiterte Schulgemeinschaft
- § 59. Kuratorium
- 13. ABSCHNITT Verfahrensbestimmungen
- § 60. Handlungsfähigkeit der oder des minderjährigen Studierenden
- § 61. Verfahren
- § 61a. Elektronische Zustellungen und Urkundenarchiv
- § 62. Provisorialverfahren (Widerspruch)
- § 63. Entscheidungspflicht
- § 64. Ersatzbestätigungen für verlorene Zeugnisse
- § 65. Klassenbücher
- § 65a. Aufbewahrung von Protokollen und Aufzeichnungen
- 14. ABSCHNITT Schlußbestimmungen
- § 66. Kundmachung von Verordnungen
- § 67. Freiheit von Stempelgebühren und Verwaltungsabgaben
- § 68. Schlußbestimmungen
- § 69. Inkrafttreten
- § 70. Vollziehung
- § 71. Übergangsbestimmung betreffend Protokolle und Aufzeichnungen, die bis 31. August 2016 angefertigt wurden
- § 72a. Übergangsrecht betreffend die autonome Entscheidung über die Erstellung einer vorwissenschaftlichen Arbeit an allgemein bildenden höheren Schulen