SchBV
Schiffsbetriebsverordnung – SchBV
- Schiffsbetriebsverordnung – SchBV
- Langtitel
- Änderung
- Präambel/Promulgationsklausel
- 1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
- § 1. Geltungsbereich
- § 2. Begriffsbestimmungen
- § 3. Führung der Bezeichnung „Kapitänin“ bzw. „Kapitän“
- § 4. Zulassung zur Prüfung
- § 5. Ausbildung in Erster Hilfe, Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen
- § 6. Fahrpraxis
- § 7. Prüfungstaxen
- § 8. Internationales Zertifikat für die Führung von Sportfahrzeugen
- § 9. Form, Ausfertigung und Zustellung der Dokumente
- 2. Abschnitt Unionsbefähigungszeugnisse
- § 10. Unionsbefähigungszeugnis für Decksfrau bzw. Decksmann
- § 11. Unionsbefähigungszeugnis für Leichtmatrosin bzw. Leichtmatrose
- § 12. Unionsbefähigungszeugnis für Matrosin bzw. Matrose
- § 13. Unionsbefähigungszeugnis für Bootsfrau bzw. Bootsmann
- § 14. Unionsbefähigungszeugnis für Steuerfrau bzw. Steuermann
- § 15. Unionsbefähigungszeugnis für Schiffsführerin bzw. Schiffsführer
- § 16. Unionsbefähigungszeugnis für Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt
- § 17. Unionsbefähigungszeugnis für Sachkundige für Flüssigerdgas (LNG)
- § 18. Besondere Berechtigungen
- § 19. Grundlegende Sicherheitsausbildung
- § 20. Sachverständige Ärztinnen bzw. Ärzte
- § 21. Untersuchung zum Nachweis der medizinischen Tauglichkeit
- § 22. Befristungen für Unionsbefähigungszeugnisse
- § 23. Zulassung von Ausbildungsprogrammen
- § 24. Erbringung der Fahrzeit
- § 25. Prüfungsfahrzeug, Prüfungsort und Prüfungsmodalitäten
- 3. Abschnitt Sonstige Befähigungsausweise und Berechtigungen
- § 26. Berechtigungsumfang
- § 27. Fahrpraxis je Befähigungsausweis
- § 28. Befähigung als Decksfrau – AT bzw. Decksmann – AT und Maschinistin bzw. Maschinist
- § 29. Besondere Befähigungen für die Sicherheit auf Fahrgastschiffen
- § 30. Geistige und körperliche Eignung
- § 31. Prüfungsgegenstände und Prüfungsorgan
- § 32. Prüfungsfahrzeug
- § 33. Ausstellung von vorläufigen Befähigungsausweisen
- 4. Abschnitt Mindestbesatzungsvorschriften
- § 34. Bestimmungen zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
- § 35. Allgemeines
- § 36. Nachweis der Befähigung
- § 37. Schifferdienstbuch
- § 38. Wechsel des Fahrzeuges
- § 39. Bordbuch – Arbeitszeitaufzeichnungen
- § 40. Ausrüstung der Fahrzeuge
- § 41. Mindestbesatzung der Motorfahrzeuge und Schubschiffe
- § 42. Mindestbesatzung der Schub- und Koppelverbände
- § 43. Mindestbesatzung der Fahrgastschiffe
- § 44. Nichterfüllung der Mindestausrüstung gemäß § 40
- § 45. Mindestbesatzung der übrigen Fahrzeuge
- § 46. Abweichungen
- 5. Abschnitt Schlussbestimmungen
- § 47. Übergangsbestimmungen
- § 48. Inkrafttreten
- § 49. Außerkrafttreten bestehender Rechtsvorschriften
- INTERNATIONALES ZERTIFIKAT FÜR DIE FÜHRUNG VON SPORTFAHRZEUGEN
- SCHIFFSFÜHRERPATENT – AT
- Muster des vorläufigen Befähigungsausweises
- Ärztliches Zeugnis über die Untersuchung der Tauglichkeit in der Binnenschifffahrt
- Befähigungsstandards für Matrosin bzw. Matrosen
- Befähigungsstandards für Schiffsführerin bzw. Schiffsführer
- Standards für die praktische Prüfung zur Erlangung eines Befähigungszeugnisses als Schiffsführerin bzw. Schiffsführer
- Standards für das Zusatzmodul zur Aufsicht im Rahmen der praktischen Prüfung zur Erlangung eines Befähigungszeugnisses als Schiffsführerin bzw. Schiffsführer
- Standards für die praktische Prüfung zur Erlangung eines Befähigungszeugnisses für Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt
- Standards für die praktische Prüfung zur Erlangung eines Befähigungszeugnisses für Sachkundige für Flüssigerdgas (LNG)
- Befähigungsstandards für das Befahren von Binnenwasserstraßen mit maritimem Charakter
- Befähigungsstandards für das Führen von Schiffen unter Radar
- Standards für die praktische Prüfung zur Erlangung einer besonderen Berechtigung für das Führen von Fahrzeugen unter Radar
- Standards für die grundlegende Sicherheitsausbildung von Decksleuten
- Befähigungsstandards für Sachkundige für Flüssigerdgas (liquefied natural gas - LNG)
- Befähigungsstandards für Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt
- Standards für die Zulassung von Simulatoren
- Standards für das behördliche Zulassungsverfahren für Fahrsimulatoren und Radarsimulatoren
- (Muster)
- Bescheinigung für den Nachweis der geforderten Ruhezeit nach § 38