BGBl. III Nr. 227/2002
Rückübernahmeabkommen (BGBl. III Nr. 227/2002)
- Rückübernahmeabkommen (BGBl. III Nr. 227/2002)
- Langtitel
- Änderung
- Präambel/Promulgationsklausel
- Ratifikationstext
- Artikel 1
- Begriffsbestimmungen
- Kapitel I. Übernahme eigener Staatsangehöriger
- Artikel 2
- Artikel 3
- Kapitel II. Übernahme von Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen
- Artikel 4
- Artikel 5
- Artikel 6
- Kapitel III. Irrtümliche Rückübernahme
- Artikel 7
- Kapitel IV. Durchbeförderung
- Artikel 8
- Kapitel V. Amtliche Begleitung
- Artikel 9
- Kapitel VI. Kosten
- Artikel 10
- Kapitel VII. Datenschutz
- Artikel 11
- Kapitel VIII. Durchführungsbestimmungen
- Artikel 12
- Kapitel IX. Schlussbestimmungen
- Artikel 13
- Artikel 14
- Artikel 15
- Artikel 16
- PROTOKOLL
- zur Durchführung des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Slowakischen Republik über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt
- Artikel 1
- Inhalt eines Antrages auf Rückübernahme und Bedingungen der Übersendung
- Artikel 2
- Nachweis und Glaubhaftmachung der Staatsangehörigkeit
- Artikel 3
- Nachweis und Glaubhaftmachung der Einreise oder des Aufenthalts auf dem Staatsgebiet der ersuchten Vertragspartei
- Artikel 4
- Inhalt eines Antrages auf Durchbeförderung und Bedingungen der Übersendung
- Artikel 5
- Zuständige Behörden
- Artikel 6
- Orte zur Durchführung von Rückübernahmen und Durchbeförderung
- Artikel 7
- Art der Kostenerstattung
- Artikel 8
- Sprache der Zusammenarbeit
- Artikel 9
- Artikel 10
- Bewertung der Erfüllung des Abkommens
- Artikel 11
- Schlussbestimmungen
- Rückübernahmeersuchen gemäß Artikel 1 des Protokolls zur Durchführung des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Slowakischen Republik über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt
- Durchbeförderungsersuchen gemäß Artikel 3 Abs. 2 des Protokolls zur Durchführung des Abkommens zwischen Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Slowakischen Republik über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt