BGBl. II Nr. 334/2013
Rindergesundheits-Überwachungs-Verordnung (BGBl. II Nr. 334/2013)
- Rindergesundheits-Überwachungs-Verordnung (BGBl. II Nr. 334/2013)
- Langtitel
- Präambel/Promulgationsklausel
- 1. Hauptstück Allgemeine Bestimmungen
- § 1. Anwendungsbereich
- § 2. Begriffsbestimmungen
- 2. Hauptstück Überwachung und Bekämpfung von IBR/IPV, Bangseuche und Rinderleukose
- 1. Abschnitt Gemeinsame Bestimmungen für IBR/IPV, Bangseuche und Rinderleukose
- § 3. Probennahme
- § 4. Untersuchungsstellen
- § 5. Nationales Referenzlabor
- § 6. Amtlich anerkannte Freiheit eines Bestandes
- § 7. Anzeigepflicht
- § 8. Maßnahmen nach der Anzeige
- § 9. Verdächtige Bestände
- § 10. Verseuchte Bestände
- § 11. Ansteckungsverdächtiges Tier
- § 12. Krankheitsverdächtiges Tier
- § 13. Reagent
- § 14. Ausmerzung von Reagenten
- § 15. Reinigung und Desinfektion
- § 16. Verkehrsbeschränkungen
- § 17. Transportvorschriften
- 2. Abschnitt Aktive Überwachung von IBR/IPV, Bangseuche und Rinderleukose
- § 18. Überwachungsprogramme und Stichprobenuntersuchungen
- § 19. Durchführung der Untersuchungen und Datenübermittlung
- § 20. Probennahme und Probeneinsendungen
- § 21. Diagnosestellung
- 3. Abschnitt Besondere Bestimmungen für die Überwachung von IBR/IPV
- § 22. Vorgehen in besonderen Verdachtsfällen
- § 23. Nachuntersuchungen und Wiedererlangung der amtlich anerkannten Freiheit nach Feststellung der IBR/IPV
- § 24. Ausmerzung
- 4. Abschnitt Besondere Bestimmungen für die Überwachung der Bangseuche bei Rindern
- § 25. Vorgehen in besonderen Verdachtsfällen
- § 26. Nachuntersuchungen und Wiedererlangung der amtlich anerkannten Freiheit nach Feststellung der Bangseuche
- § 27. Ausmerzung
- § 28. Bekämpfung der Bangseuche bei anderen Haustieren, die gemeinsam mit Rindern gehalten werden
- 5. Abschnitt Besondere Bestimmungen für die Überwachung der Rinderleukose
- § 29. Nachuntersuchungen und Wiedererlangung der amtlich anerkannten Freiheit nach Feststellung der Rinderleukose
- § 30. Ausmerzung
- 3. Hauptstück Besondere Bestimmungen für die Überwachung von BSE
- § 31. Untersuchungspflichten und Stichprobenplan
- § 32. Untersuchungsmethoden
- § 33. Untersuchungsstelle und Nationales Referenzlabor
- § 34. Datenerfassung
- § 35. Anhaltung von Tierkörpern, Maßnahmen am Schlachthof
- § 36. Laboruntersuchung
- 4. Hauptstück Pflichten von Tierhalterinnen und Tierhaltern
- § 37. Besondere Verpflichtungen
- § 38. Sanktionen
- 5. Hauptstück Finanzielle Bestimmungen
- § 39. Untersuchungskosten
- § 40. Entschädigungen
- 6. Hauptstück Schlussbestimmungen
- § 41. Inkrafttreten
- § 42. Außerkrafttreten
- § 43. Übergangsbestimmung
- § 44. Verweisungen
- Untersuchungsstellen
- Aufgaben des Nationalen Referenzlabors
- Verfahren der Probenentnahme und der Untersuchungen bei der IBR/IPV- Bangseuchen- und Rinderleukose-Überwachung Verfahren der Probenentnahme und der Untersuchungen
- Probenentnahme bei diagnostischer Schlachtung bei IBR/IPV, Bangseuche und Rinderleukose
- 1. Bei IBR/IPV:
- 2. Bei Bangseuche:
- 3. Bei Rinderleukose:
- BSE-Überwachung, Punktwerte und Zielpunkte
- Untersuchungen bei BSE
- 1. Aufgaben der Untersuchungsstellen und des Nationalen Referenzlabor für TSE
- 2. Laboruntersuchungen auf BSE
- Entschädigungen
- Informationen die Tierhalterinnen und Tierhaltern in verdächtigen oder verseuchten Beständen von der Behörde mitzuteilen sind