RnV
Radonschutzverordnung – RnV
- Radonschutzverordnung – RnV
- Langtitel
- Präambel/Promulgationsklausel
- 1. Hauptstück Ziel, Geltungsbereich, Umsetzungshinweis und übergeordnete Bestimmungen
- § 1. Ziel, Geltungsbereich
- § 2. Umsetzungshinweis
- § 3. Referenzwerte
- § 4. Radonschutzgebiete, Radonvorsorgegebiete
- 2. Hauptstück Schutz vor Radon in Wohngebäuden
- § 5. Ermittlung der Radonkonzentration in Aufenthaltsräumen von Wohngebäuden
- 3. Hauptstück Schutz vor Radon am Arbeitsplatz
- 1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
- § 6. Von den Bestimmungen gemäß § 100 StrSchG 2020 ausgenommene Arbeitsplätze
- § 7. Erhebung der Radonexposition am Arbeitsplatz
- § 8. Meldepflichten
- § 9. Neuerliche Erhebung der Radonexposition
- 2. Abschnitt Schutz vor Radon bei Überschreitung des Referenzwertes und bei effektiven Dosen kleiner oder gleich sechs Millisievert pro Jahr
- § 10. Informations- und Aufbewahrungspflichten
- § 11. Periodische Wiederholung der Dosisabschätzung
- 3. Abschnitt Schutz vor Radon bei effektiven Dosen über sechs Millisievert pro Jahr
- § 12. Dosisgrenzwerte für die berufliche Exposition
- § 13. Laufende Dosisermittlung gemäß § 84 Abs. 1 Z 2 StrSchG 2020
- § 14. Datenübermittlung an das Zentrale Dosisregister
- § 15. Radonschutzbeauftragte
- § 16. Radonschutzunterweisungen
- 4. Hauptstück Schlussbestimmungen
- § 17. Übergangsbestimmungen