ODGV 2011
Ortsbewegliche Druckgeräte Verordnung 2011 - ODGV 2011 (ODGV 2011)
- Ortsbewegliche Druckgeräte Verordnung 2011 - ODGV 2011 (ODGV 2011)
- Langtitel
- Änderung
- Präambel/Promulgationsklausel
- Abschnitt 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
- § 1. Geltungsbereich
- § 2. Ausnahmen vom Geltungsbereich
- § 3. Begriffsbestimmungen
- § 4. Anlagenbezogene Anforderungen
- Abschnitt 2 Pflichten der Wirtschaftsakteure
- § 5. Pflichten des Herstellers
- § 6. Bevollmächtigte
- § 7. Pflichten des Einführers
- § 8. Pflichten des Vertreibers
- § 9. Pflichten des Eigentümers
- § 10. Pflichten des Betreibers
- § 11. Umstände, unter denen die Pflichten des Herstellers auch für Einführer und Vertreiber gelten
- § 12. Identifizierung der Wirtschaftsakteure
- Abschnitt 3 Konformität ortsbeweglicher Druckgeräte
- § 13. Konformität und Konformitätsbewertung
- § 14. Neubewertung der Konformität
- § 15. Allgemeine Grundsätze der Pi-Kennzeichnung
- § 16. Vorschriften und Bedingungen für die Anbringung der Pi-Kennzeichnung
- § 17. Freier Verkehr ortsbeweglicher Druckgeräte
- Abschnitt 4 Notifizierende Behörde und notifizierte Stellen
- § 18. Notifizierende Behörde
- § 19. Informationspflicht der notifizierenden Behörde
- § 20. Anforderungen an notifizierte Stellen
- § 21. Beantragung der Notifizierung
- § 22. Notifizierungsverfahren
- § 23. Kennnummer und Verzeichnis notifizierter Stellen
- § 24. Änderung der Notifizierung
- § 25. Anfechtung der Kompetenz von notifizierten Stellen
- § 26. Verpflichtungen der notifizierten Stellen in Bezug auf ihre Tätigkeiten
- § 27. Meldepflichten der notifizierten Stelle
- § 28. Koordination der notifizierten Stellen
- Abschnitt 5 Schutzklauselverfahren
- § 29. Verfahren zur Behandlung ortsbeweglicher Druckgeräte, mit denen eine Gefahr verbunden ist
- § 30. Schutzklauselverfahren der Europäischen Union
- § 31. Gefährdung von Gesundheit und Sicherheit durch konforme ortsbewegliche Druckgeräte
- § 32. Formale Nichtkonformität
- Abschnitt 6 Schlussbestimmungen
- § 33. Übergangsbestimmungen
- § 34. Anerkennung der Gleichwertigkeit
- § 35. Geschlechtsneutralität
- § 36. Inkrafttreten
- § 37. Außerkrafttreten
- § 38. Umsetzungshinweis
- Liste gefährlicher Güter, die nicht unter die Klasse 2 fallen
- Verfahren für die Neubewertung der Konformität