BGBl. III Nr. 176/1998
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REPUBLIK SLOWENIEN ÜBER DEN FRÜHZEITIGEN AUSTAUSCH VON INFORMATIONEN BEI RADIOLOGISCHEN GEFAHREN UND ÜBER FRAGEN GEMEINSAMEN INTERESSES AUS DEM BEREICH DER NUKLEAREN SICHERHEIT UND DES STRAHLENSCHUTZES (BGBl. III Nr. 176/1998)
- ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REPUBLIK SLOWENIEN ÜBER DEN FRÜHZEITIGEN AUSTAUSCH VON INFORMATIONEN BEI RADIOLOGISCHEN GEFAHREN UND ÜBER FRAGEN GEMEINSAMEN INTERESSES AUS DEM BEREICH DER NUKLEAREN SICHERHEIT UND DES STRAHLENSCHUTZES (BGBl. III Nr. 176/1998)
- Langtitel
- Präambel/Promulgationsklausel
- Ratifikationstext
- Sonstige Textteile
- Artikel 1
- Anwendungsbereich
- Artikel 2
- Mitteilungen und Informationen
- Artikel 3
- Umfang der zu übermittelnden Informationen
- Artikel 4
- Gegenseitige Hilfeleistung
- Artikel 5
- Zuständige Behörden und Kontaktstellen
- Artikel 6
- Sonstige Informationen
- Artikel 7
- Programm der Messungen
- Artikel 8
- Austausch der Daten der Strahlenfrühwarnsysteme
- Artikel 9
- Expertentagungen
- Artikel 10
- Koordinatoren
- Artikel 11
- Mitteilungen an die Öffentlichkeit
- Artikel 12
- Kosten
- Artikel 13
- Inkrafttreten, Dauer und Kündigung des Abkommens