Muth-AV 2019
Musiktherapie-Ausbildungsverordnung 2019 – Muth-AV 2019
- Musiktherapie-Ausbildungsverordnung 2019 – Muth-AV 2019
- Beachte für folgende Bestimmung
- Langtitel
- Präambel/Promulgationsklausel
- 1. Abschnitt Regelungsgegenstand und Begriffsbestimmungen
- § 1. Regelungsgegenstand
- § 2. Begriffsbestimmungen
- 2. Abschnitt Kompetenzen und Ausbildung für die mitverantwortliche Berufsausübung der Musiktherapie
- § 3. Kompetenzen (mitverantwortliche Berufsausübung)
- § 4. Mindestanforderungen an die Ausbildung (mitverantwortliche Berufsausübung)
- § 5. Gestaltung der Ausbildung (mitverantwortliche Berufsausübung)
- 3. Abschnitt Mindestanforderungen an die Studierenden, die Lehrenden, die Praktikumsanleitung und die Supervision für die mitverantwortliche Berufsausübung der Musiktherapie
- § 6. Mindestanforderungen an die Studierenden (mitverantwortliche Berufsausübung)
- § 7. Mindestanforderungen an die Lehrenden der fachspezifischen Inhalte (mitverantwortliche Berufsausübung)
- § 8. Mindestanforderungen an die Praktikumsanleitung und die Supervision (mitverantwortliche Berufsausübung)
- § 9. Studienaufenthalte
- 4. Abschnitt Kompetenzen und Ausbildung für die eigenverantwortliche Berufsausübung der Musiktherapie
- § 10. Kompetenzen (eigenverantwortliche Berufsausübung)
- § 11. Mindestanforderungen an die Ausbildung (eigenverantwortliche Berufsausübung)
- § 12. Gestaltung der Ausbildung (eigenverantwortliche Berufsausübung)
- 5. Abschnitt Mindestanforderungen an die Studierenden, die Lehrenden, die Praktikumsanleitung und die Supervision für die eigenverantwortliche Berufsausübung der Musiktherapie
- § 13. Mindestanforderungen an die Studierenden (eigenverantwortliche Berufsausübung)
- § 14. Mindestanforderungen an die Lehrenden der fachspezifischen Inhalte (eigenverantwortliche Berufsausübung)
- § 15. Mindestanforderungen an die Praktikumsanleitung und die Supervision (eigenverantwortliche Berufsausübung)
- § 16. Studienaufenthalte
- 6. Abschnitt
- § 17. Inkrafttreten
- Fachlich-methodische Kompetenzen der Musiktherapeutin/des Musiktherapeuten (mitverantwortliche Berufsausübung)
- Sozialkommunikative Kompetenzen und Selbstkompetenzen (mitverantwortliche Berufsausübung)
- Wissenschaftliche Kompetenzen (mitverantwortliche Berufsausübung)
- Kompetenzen in den Bereichen „Rahmenbedingungen für die Berufsausübung der Musiktherapie“ und „Fragen der Ethik“ (mitverantwortliche Berufsausübung)
- Mindestanforderungen an die praktische Ausbildung der Musiktherapeutin/des Musiktherapeuten (mitverantwortliche Berufsausübung)
- Fachlich-methodische Kompetenzen der Musiktherapeutin/des Musiktherapeuten (eigenverantwortliche Berufsausübung)
- Sozialkommunikative Kompetenzen und Selbstkompetenzen (eigenverantwortliche Berufsausübung)
- Wissenschaftliche Kompetenzen (eigenverantwortliche Berufsausübung)
- Kompetenzen in den Bereichen „Rahmenbedingungen für die Berufsausübung der Musiktherapie“ und „Fragen der Ethik“ (eigenverantwortliche Berufsausübung)
- Mindestanforderungen an die praktische Ausbildung der Musiktherapeutin/des Musiktherapeuten (eigenverantwortliche Berufsausübung)